Köln | Das Landgericht Köln entschied heute im Eilverfahren gegen die Gemeinschaft der Kölner Schausteller (GKS) in einem Gerichtsverfahren gegen die Stadt Köln. Die Stadt Köln schrieb die Deutzer Kirmes aus und vergab diese im Losverfahren. Den Kürzeren zog die GKS, die 43 Jahre von 1980 bis 2023 die Deutzer Kirmes ausrichtete. Ein Auswärtiger Schausteller bekam den Zuschlag. Im Prozess ging es um Investitionskosten auf dem Kirmesgelände der Deutzer Werft und die Frage, wem Teile der Infrastruktur gehören. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die Stadt Köln erwarb die Deutzer Werft im Jahr 1999 und ertüchtigte die Fläche als Festplatzgelände mit der entsprechenden Infrastruktur für Stromversorgung. Die GKS betrieb die Deutzer Kirmes. Im Jahr 2015 erteilte der Stromversorger Auflagen, die mit der städtischen Strominfrastruktur nicht zu erreichen waren. Anstatt die Vermieterin des Geländes in die Pflicht zu nehmen und die Vermieterin die Strominfrastruktur erneuern zu lassen entschied die GKS sich dazu auf eigene Kosten einen Teil der Strominfrastruktur zu erneuern.
Dies teilte die GKS der Stadt Köln 2015 mit und bat um Überlassung des Festplatzes für 2017. In diesem Schreiben erläuterte die GKS die Investitionen und bat um Planungssicherheit zu erhalten frühzeitig um den Vertrag für 2017. Auch in den Folgejahren verwies die GKS auf ihre Investitionen, wenn sie bei der Stadt zur Vergabe des Festplatzes für die Frühjahrs- und Herbst-Kirmes vorstellig wurde. Dann meldeten sich andere Veranstalter bei der Stadt und wollten ebenfalls auf den Platz. Die Stadt schrieb die Kirmes aus, die GKS verlor. Jetzt gibt es einen Betreiber aus der Nachbarstadt Leverkusen, der nicht in die Infrastruktur des Platzes investierte.
Die GKS verplombte die Stromkästen mit der von ihr zur Verfügung gestellten Infrastruktur. Die Stadt Köln forderte die Schausteller auf die Stromverteilkästen zu öffnen. Als die der Aufforderung nicht nachkamen, öffnete die Stadt die Stromkästen und übergab das Festgelände an den Veranstalter aus Leverkusen. Die GKS zog vor Gericht gegen die Stadt Köln.
Das Landgericht gab jetzt in der Eilentscheidung der Stadt Köln Recht. Die ist der Auffassung als Eigentümerin des Grundstücks auch Eigentümerin der von der GKS bezahlten Strominfrastruktur zu sein. Das Landgericht Köln ist der Auffassung, dass die Stadt Köln Eigentümerin sei und entschied so zu Gunsten der Stadt. Die GKS hätte die Stromkabel oder Stromverteilungskästen, also ihr Eigentum entfernen können. Das Gericht: „Sie hätte nach Ablauf des Mietvertrages im Jahr 2015 allerdings einen Anspruch auf Wegnahme der von ihr installierten Strominfrastruktur nach § 539 BGB gehabt. Dieses Recht gelte unabhängig davon, ob die mieterseits eingebrachten Sachen fest mit der Mietsache verbunden seien und dadurch sogar ein Eigentümerwechsel erfolgt sei.“ Aber jetzt kommt die Verjährung. Die GKS hätte sechs Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses die Einrichtungen entfernen müssen. Und das war im Jahr 2015.
Durch die Rückgabe der Mietsache, also des Festplatzes an die Stadt, sei die GKS nicht mehr Besitzerin gewesen, sondern der Besitz sei auf die Stadt Köln übergangen. Dadurch, dass die GKS die Stromkästen verplombt habe und Schilder angebracht habe, sei sie zwar wieder in den unmittelbaren Besitz gelangt. Dieser aber ist fehlerhaft, da der Stadt Köln ohne ihren Willen durch die GKS ihr Besitz entzogen wurde.
Die heute verkündete Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Das Aktenzeichen des Landgericht Köln:
5 O 97/24