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Das Landgericht Hamburg hat einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen CORRECTIV komplett zurückgewiesen. Klaus Nordmann hatte sich über die Kanzlei Höcker gegen seine Nennung in der Geheimplan-Recherche zur Wehr gesetzt. Das Gericht hat dem nun eine klare Absage erteilt.
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Author: Luise Lange-Letellier
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