Drücken Sie „Enter“, um den Inhalte zu überspringen

Urteile des Monats März II – Wahlausschluss für Rechtsextreme Le Pen

0

Urteile des Monats März II – Wahlausschluss für Rechtsextreme Le Pen

von Sophie Scheingraber | Apr. 1, 2025 | Serie

Es gibt nicht nur immer mehr Prozesse gegen Demokratiefeinde – es gibt auch immer mehr Urteile. Die Abgrenzung, wer „Querdenker“, Rechtsextremist, Antisemit, AfD-Politiker, Reichsbürger oder alles gleichzeitig ist, fällt immer schwerer. Am Ende wählen die meisten ohnehin die rechtsextreme AfD oder stehen ihr ideologisch zumindest nahe. Die Übergänge verfließen immer weiter. Zugleich haben viele der Verurteilten auch deutliche Schnittmengen mit anderen demokratiegefährdenden Gruppen, sodass wir uns entschlossen haben, die „Querdenker“-Urteile umzubenennen.

Seit 2024 schaffen wir die Urteile-Sammlungen leider nur noch monatlich. Im März gibt es jedoch schon so viele Urteile, dass wir uns entschlossen haben, diesen Monat zwei Artikel zu veröffentlichen. Im ersten Teil ging es vor allem um die Verurteilung der „Vereinten Patrioten“, die unter anderem planten, Karl Lauterbach zu entführen. Und im zweiten Teil berichten wir unter anderem über das Urteil gegen Le Pen, den Fail der AfD gegen den Verfassungsschutz Baden-Württemberg, ein krasses Eigentor sowie weitere Urteile. 

Urteile des Monats März I – Lange Haftstrafen für “Vereinte Patrioten”

1. Le Pen: Rechtsstaat gilt auch für Rechtsextreme

Wegen Veruntreuung von EU-Geldern darf die französische Rechtsextremistin Marine Le Pen die kommenden 5 Jahre nicht bei Wahlen antreten. Le Pens Anwalt kündigte bereits Berufung an. Zusätzlich zum Entzug des passiven Wahlrechts wurde Le Pen zu zwei Jahren Haft mit Fußfessel verurteilt. Zwei weitere Jahre Haft wurden auf Bewährung ausgesetzt. Außerdem fällig ist eine Geldstrafe von 100.000 Euro. 

„Der vorübergehende Verlust des passiven Wahlrechts ist in Frankreich eine gängige Strafe, wenn Politiker wegen Korruption und Untreue verurteilt werden“, wie die Tagesschau schreibt. Gleichbehandlung für alle also, oder? Das sehen die französischen Rechtsextremen natürlich anders. 

„Die Schwere des Vergehens begründe sich auch in der Dauer der Taten von insgesamt 12 Jahren und durch die Höhe der veruntreuten Gelder. Das Gericht bezifferte sie auf über vier Millionen Euro“, wie der Spiegel schreibt. Einsicht zeigte Le Pen vor Gericht keine, auch das wurde vom Gericht noch als verschlimmernd betrachtet.

Genau wie die AfD hierzulande inszeniert sich Le Pen jetzt als Opfer – obwohl das Gericht lediglich geltendes Recht umsetzte. Le Pen gehört, jetzt auch gerichtlich bestätigt, zu eben dieser korrupten Elite, die sie eigentlich immer vorgibt zu bekämpfen.

2. Beobachtung von AfD Baden-Württemberg erlaubt

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat eine Klage des baden-württembergischen Landesverbandes der AfD zurückgewiesen, die gegen ihre Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall geklagt hatte. Zuvor war bereits im Eilverfahren so entschieden worden. Die AfD könnte in Berufung gehen, das Urteil ist also noch nicht rechtskräftig. 

Seit 2022 stuft der Verfassungsschutz den AfD-Landesverband als Verdachtsfall ein und beobachtet die Partei. Zur Begründung schreibt hier Endstation-Rechts, welche Aussagen von baden-württembergischen AfD-Politiker:innen in die Entscheidung des Verfassungsschutzes eingeflossen sind. Unter anderem trug auch Alice Weidel dazu bei. 

So extrem ist Alice Weidel

Übrigens: Seit mehr als einem Jahr liegt in den Schubladen des Verfassungsschutzes (auf Bundesebene) nun wohl schon das Gutachten, in dem die Gesamt-AfD höchstwahrscheinlich als gesichert rechtsextrem eingestuft wird. Doch der Verfassungsschutz gibt es einfach nicht heraus. Wer soll da geschützt werden ?!

3. Martin Rutter: sowohl „Verschwörungstheoretiker“ als auch „rechtsextrem“

Der österreichische Impfgegner Martin Rutter darf sowohl Verschwörungstheoretiker als auch Rechtsextremist genannt werden. Das urteilte das Landesgericht für Strafsachen Wien, das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Rutter hatte gegen das österreichische Blatt „Profil“ geklagt, das in einem Artikel über die Verschwörungsmythen berichtete, die Rutter verbreitet. Dem Blatt ist laut Urteilsspruch der Wahrheitsbeweis gelungen, mehr noch: Sie dürfen Rutter nun nicht nur Verschwörungstheoretiker nennen, sondern auch rechtsextrem. Rutters Klage ging komplett nach hinten los. 

4. Haftstrafe für Reichsbürger Fitzek rechtskräftig

Schon im Juli 2023 war der selbsternannte „König von Deutschland“, der Reichsbürger Peter Fitzek, zu einer achtmonatigen Haftstrafe wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung verurteilt worden. Der Grund: er hatte im Jahr zuvor eine Security-Mitarbeiterin im Landratsamt von Wittenberg an die Wand gedrückt. „Zwei Bundeswehrsoldaten, die ihr zur Hilfe eilten, hatte Fitzek als ‚Faschistenschweine‘ beleidigt“, wie Endstation Rechts berichtet

Das Oberlandesgericht Naumburg in Sachsen-Anhalt verwarf nun die Revision Fitzeks gegen das Urteil, er muss ins Gefängnis. Bereits 2018 wurde der Reichsbürger und Extremist wegen Fahrens ohne Führerschein zu einer Haftstrafe verurteilt. Er beschäftigt die deutsche Justiz ohnehin schon häufiger. 

Fitzek ist Oberhaupt der Gruppierung namens „Königreich Deutschland“, die in Sachsen-Anhalt und Sachsen unter Beobachtung des Verfassungsschutzes steht.

Der Wissenschaftsjournalist, Arzt und Fernsehmoderator Eckart von Hirschhausen hat sich gerichtlich gegen Meta durchgesetzt. Doch was steckt dahinter? 

Von Hirschhausen wird schon seit längerem im Internet für Deepfakes missbraucht. Seine Bekanntheit und Kompetenz wird von Betrügern ausgenutzt, die mit seinem Gesicht und seiner Stimme Geld machen wollen, oft mit Diätvideos. Er beschreibt es in der SZ selbst so:

„Bei Maischberger halte ich scheinbar eine Packung „Glucoslim“ in der Hand. Bei Lanz, Schöneberger und Zamperoni gibt es sogar Nachfragen der Moderatoren. Und sogar Angela Merkel ist offenbar begeistert. Wer fällt auf solchen Mist herein? Viele! Genug, um damit Geschäft zu machen.“

Plattformen wie Instagram, auf denen die Fakes ausgespielt werden, drücken sich gern um ihre Verantwortung. Daher ist das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt umso wegweisender: Es entschied, dass entsprechende Plattformen eine aktive Prüfpflicht haben. Wenn ein Fake gemeldet wird, müssen sie weitere, die sinngleiche Inhalte haben, selbstständig erkennen und löschen – ohne erneute Abmahnung. Das Urteil ist nicht anfechtbar, Meta müsste in die Hauptsacheinstanz gehen, möglicherweise bis zum BGH oder EuGH. 

Weitere Hintergründe zum Urteil und warum es sich hierbei um eine bahnbrechende Rechtssprechung für Opfer von Fake News handelt, liefert Anwalt Jun auf seinem YouTube-Kanal:


Artikelbild: Michel Euler/AP/dpa

Zur Quelle wechseln

Views: 3

Gib den ersten Kommentar ab

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


Niceria box dezember 2023 : weihnachtliche genussmomente.