Es gibt nicht nur immer mehr Prozesse gegen Demokratiefeinde und Extremisten – es gibt auch immer mehr Urteile. Die Abgrenzung, wer „Querdenker“, Rechtsextremist, Antisemit, Reichsbürger oder alles gleichzeitig ist, fällt immer schwerer. Am Ende wählen die meisten ohnehin die rechtsextreme AfD oder stehen ihr ideologisch zumindest nahe. Die Übergänge verfließen immer weiter. Zugleich haben viele der Verurteilten auch deutliche Schnittmengen mit anderen demokratiegefährdenden Gruppen, sodass wir uns entschlossen haben, die „Querdenker“-Urteile umzubenennen. Diese Woche: Dicke Geldstrafe für Beatrix von Storch und viele Geld- und Haftstrafen für rechte Extremisten und Querdenker. Letzte Woche gab es ein komplettes AfD-Spezial – es fiel uns nicht schwer, einen ganzen Artikel nur mit Urteilen von AfD-Extremisten zu füllen:
1. Hass von Beatrix von Storch wird teuer
Die AfD ist eine rechtsextreme Partei, voller völkischem Rassismus, Hass, Homophobie und Queer-Feindlichkeit. Beatrix von Storch passt da wunderbar zu ihren Parteikolleg:innen, die vor rechtsextremen und queerfeindlichen Aussagen nur so übersprühen. Ein Beispiel ihrer rechtsextremen Denkweise: „Die Pläne für einen Massenaustausch der Bevölkerung sind schon längst geschrieben.“ Sie verbreitet damit die rechtsextreme Verschwörungserzählung, die die Terroristen von Christchurch und Halle ebenfalls glaubten und viele Menschen ermordet haben.
In den sozialen Medien fällt von Storch immer wieder auf – sie verbreitet Hass und hetzt gegen Menschen, die nicht in ihr Weltbild passen. Die Debatten um das Selbstbestimmungsgesetz im Bundestag im November ließen die AfD-Abgeordnete dann komplett ausrasten. Im Gesetzentwurf der Regierung heißt es, dass künftig jeder Mensch seinen rechtlichen Geschlechtseintrag und seinen Vornamen selbst festlegen darf und diese in einem einfachen Verfahren beim Standesamt geändert werden können.
Im Bundestag ließ die AfD-Abgeordnete ihrer Transphobie freien Lauf und beleidigte pausenlos die trans Abgeordneten Tessa Ganserer und bezeichnete sie ständig als Mann. Zwei Ordnungsrufe im Parlament folgten. Auch in den sozialen Medien ließ von Storch ihrem Hass freien Lauf. Aufgrund ihrer abwertenden Kommentare verhängte Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau ihr nun ein Ordnungsgeld von 1.000 Euro. Zuvor hatte der fraktionslose AfD-Abgeordnete Matthias Helferich ebenfalls einen Ordnungsruf erhalten. Die AfD bewies damit ums neue, wie egal ihr Recht, Ordnung und die Würde anderer Menschen sind.
2. Rechtsextreme Gruppierung wird zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt
Die Hauptangeklagten der rechtsextremen Gruppe „Gruppe S.“ sind in Stuttgart zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Die Rechtsextremen hatten zum Ziel, einen Bürgerkrieg in Deutschland herbeizuführen. Sie wollten möglichst viele muslimische Gläubige bei geplanten Angriffen auf Moscheen töten oder verletzen. Damit erfüllen sie die Anklage, mit ihrer Vereinigung die Staats- und Gesellschaftsordnung in Deutschland zu erschüttern.
3. Corona-Leugner muss Bewährungsstrafe antreten
Der Querdenker und Arzt Rolf Kron wurde in Kaufering zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Er hatte während der Corona-Pandemie in mindestens 112 Fällen Gesundheitszeugnisse ausgestellt, um seine vorgeblichen Patient:innen vom Tragen einer Maske zu befreien. Das Problem: Es haben keine Untersuchungen stattgefunden und in vielen Fällen kannte er seine „Patient:innen“ nicht einmal.
Der Staatsanwalt ging im Verfahren jedoch von einer viel höheren Dunkelziffer aus: Der Arzt soll mehr als 4.000 Masken-Atteste verteilt haben. Pro Attest, die in seiner Praxis schon routiniert ausgestellt wurden, verlangte der Arzt 17 Euro. Kron reiht sich damit in die fast schon unzählige Reihe an Querdenker-Ärzten ein, die ihre Positionierung ausnutzten, um mit Maskenattesten Geld zu verdienen.
4. 1.500 Euro-Geldstrafe für Querdenker wegen Nazi-Vergleich
In Zwickau wurde ein Querdenker wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 1.500 Euro verurteilt. 2022 hat der bereits vorverurteilte Mann auf einer der berüchtigten Querdenker-Demonstrationen den Präsidenten des Verfassungsschutzes, Thomas Haldenweg, absurderweise mit dem KZ-Arzt und Kriegsverbrecher Josef Mengele verglichen, einem der schlimmsten Verbrecher der NS-Regimes. Es ist unverständlich, was für ein Wahn in den Köpfen der Querdenker vorgeht.
5. Bewährung für aschaffenburger ober-querdenker
Der Gründer der Querdenker-Gruppe „Aschaffenburg steht auf“ wurde wegen Beihilfe zur Volksverhetzung zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Zudem muss er 1.200 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung in Aschaffenburg zahlen. In der Telegram-Gruppe der Querdenker, dessen Administrator der Verurteilte ist, wurde ein Video geteilt, das den Holocaust leugnet. Der Polizeibeamte, der das Video entdeckte und im Anschluss Strafanzeige stellte, sagte aus, dass er in seiner Tätigkeit beim Staatsschutz noch nie so etwas Verachtendes erlebt habe. Als Administrator hätte der 69-Jährige die Pflicht gehabt, dieses zu löschen.
Soweit zur Begründung der Verurteilung. Der nun Verurteilte fiel jedoch schon in der Vergangenheit mehrmals auf. Er ist wegen öffentlicher Beleidigung dreimal vorverurteilt und weist Reichsbürger-Tendenzen auf. Zu den Demonstrationen der von ihm gegründeten Querdenker-Gruppe kamen unter anderem Vertreter der Partei „Heimat“, eine Nachfolgepartei der NPD und vorbestrafte Rechtsradikale, die schon in den 90er Jahren gemeinsam mit Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt von der Terrororganisation NSU durch Aschaffenburg zogen. Das Bündnis „Aschaffenburg ist bunt“ setzen sich jetzt aktiv gegen den braunen Anstrich ihrer Stadt ein und setzen Zeichen gegen Rechts. Dem Bündnis gehört unter anderem der Aschaffenburger Kabarettist Urban Priol an.
Wenn das Volk etwas sagt, das Bullshit ist, dann muss die Politik aufklären, wie eigentlich der Sachstand ist. Das würde ich mir von einer verantwortungsvollen Politik wünschen. Und wenn einer ruft ‚Wir sind das Volk‘, dann rufen wir zurück: ‚Wir sind Völker‘.
Urban Priol, Aschaffenburger Kabarettist
Artikelbild: Moritz Frankenberg/dpa
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