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Urteile der Woche (KW 46): Reichelt wegen Fakes über die Regierung verurteilt

Es gibt nicht nur immer mehr Prozesse gegen Demokratiefeinde – es gibt auch immer mehr Prozesse. Die Abgrenzung, wer „Querdenker“, Rechtsextremist, Antisemit, Reichsbürger oder alles gleichzeitig ist, fiel immer schwieriger. Am Ende wählen die meisten ohnehin die rechtsextreme AfD oder stehen ihr ideologisch zumindest nahe. Die Übergänge verflossen immer weiter. Zugleich haben viele der Verurteilten auch deutliche Schnittmengen mit anderen demokratiegefährdenden Gruppen, sodass wir uns entschlossen haben, die „Querdenker“-Urteile umzubenennen. Diese Woche: Julian Reichelt, ein Reichsbürger und mehr. Letzte Woche gab es aber größtenteils Nicht-Urteile. Wir berichteten über Besuche vom Staatsschutz, Hausdurchsuchungen und vor allem in eigener Sache: Der Prozess gegen Volksverpetzer von „Querdenker“ Wolfgang Wodarg:

„Querdenker“-Lehrerin fliegt von Schule

Artikel 1 des Bayrischen Schulgesetzes beschreibt den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Lehrkräfte. Darin heißt es in Absatz 1: „(…) Sie sollen Wissen und Können vermitteln sowie Geist und Körper, Herz und Charakter bilden. (…)“ und weiter „Oberste Bildungsziele sind Ehrfurcht (…) Aufgeschlossenheit für alles Wahre, Gute (…) und Verantwortungsbewusstsein für Natur, Umwelt, Artenschutz und Artenvielfalt.“

Jetzt könnte man meinen, dass man als Lehrkraft in Bayern selbstverständlich dafür sorgt, dass sich Kinder während einer Pandemie nicht infizieren und im Sinne der oben aufgestellten Vorschriften gegenseitig Rücksicht nehmen und lernen, was eine Pandemie ist und wie Viren wirken. Dazu gehört auch die Wissensvermittlung wie gefährlich Viren sind, welche Übertragungswege es gibt und wie man sich davor schützen kann.

Fake News über Masken verbreitet

Und dann gibt es Eva K., die dreizehn Jahre an einem Gymnasium in Landsberg am Lech unterrichtete und plötzlich als Rednerin auf Demos von Coronaleugnern auftrat. Dort behauptete sie, dass Kinder innerhalb einer Minute mit Kohlenmonoxid vergiftet würden, sobald sie Maske tragen. Das ist falsch, haben wir bereits widerlegt:

Als 2020 auch an ihrer Schule Hygieneschutzmaßnahmen eingeführt wurden, weigerte sie sich u.a. eine Maske zu tragen und erschien nicht mehr zum Unterricht. Die Schule und der Freistaat Bayern wollte sie daraufhin aus dem Beamtenverhältnis entfernen lassen. 2021 hatte das Verwaltungsgericht bereits zu Gunsten der Schule und gegen die Lehrerin entschieden. Querdenker akzeptieren aber erst dann Urteile, wenn ihnen das Ergebnis passt, solange klagen sie weiter.

Folglich ging sie gegen das Urteil an. Sie wollte weiterhin Lehrerin bleiben. Zwei Jahre später das rechtskräftige Urteil des Verwaltungsgerichtshofs: die Disziplinarmaßnahme wurde bestätigt. „Gegen die Beklagte wird auf die Disziplinarmaßnahme der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis erkannt.“

Heftige Konsequenzen für ihr Berufsleben

Das Kultusministerium teilte auf BR-Anfrage mit: „Der Beamte oder die Beamtin verliert damit auch seinen bzw. ihren Pensionsanspruch, er/sie wird aber für die geleisteten Dienstjahre bei der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.“

Wer einmal aus dem Beamtenverhältnis entfernt worden sei, dürfe bei einem bayerischen Dienstherrn danach auch nicht mehr zum Beamten oder zur Beamtin ernannt werden. Darüber hinaus solle auch kein anderes Beschäftigungsverhältnis abgeschlossen werden. „Ein Einsatz in anderen Bereichen im öffentlichen Dienst in Bayern käme also nicht in Betracht“, so das Kultusministerium. Nur konsequent, immerhin sprach Eva K. auf Demos auch von einem „Überwachungsstaat“. Vielleicht besser, wenn sie dann nicht mehr für diesen arbeitet und von ihm kein Geld mehr empfängt.

Julian Reichelt hat die Regierung gefährdet

So titelte der Tagesspiegel am vergangenen Mittwoch. Der rechtsradikale Fake-Verbreiter Julian Reichelt wurde wieder mal mit Desinformation erwischt. Die Bundesregierung hatte Geld an Orgas wie Weltbank oder Unicef gezahlt, Reichelt log natürlich was anderes: „Deutschland zahlte in den letzten zwei Jahren 370 MILLIONEN EURO (!!!) Entwicklungshilfe an die TALIBAN (!!!!!!). Wir leben im Irrenhaus.“ schrieb Julian Reichelt Ende August 2023 auf Twitter mit Verweis auf einen Bericht auf seinem Fake-News-Portal NIUS. Übrigens das Portal, welches gerade erst Geflüchtete instrumentalisierte, um Fake News zu verbreiten:

Svenja Schulze, Entwicklungsministerin, schickte Reichelt eine Unterlassungsforderung. Reichelt lehnte ab und unterschrieb nicht. Schulze stellte klar, dass das Geld nur „regierungsfern“ an zivile Unterstützer gegangen sei und nicht an die Taliban, so wie Reichelt behauptete. Als Schulze dann Klage einreichte, lehnte das Landgericht Berlin diese zunächst ab. Es handele sich um bloße „Meinungsäußerung und überspitzte Kritik“. Aufgrund ihrer Beschwerde entschied das Kammergericht, dass die Klage zugelassen werden muss.

Reichelt lügt, sieht sich aber als Opfer

In einem Eilverfahren erging nun folgender Beschluss: Reichelt soll es künftig unterlassen, öffentlich zu behaupten, dass Regierungsgelder an die Taliban geflossen seien. Und weiter: Der Post Reichelts auf Twitter sei „geeignet, das Vertrauen der Bevölkerung in die Arbeit der Bundesrepublik Deutschland bzw. des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) und deren Funktionsfähigkeit zu beeinträchtigen“ (Az.: 10 W 184/23).

Reichelt kündigte an, Beschwerde gegen das Urteil einzulegen. Weiterhin kündigte sein Anwalt eine verfassungsrechtliche Überprüfung an, da er das Grundrecht der Pressefreiheit verletzt sieht. DAS dürfte tatsächlich spannend werden. NIUS will also als Presseorgan wahrgenommen werden, verletzt jedoch in regelmäßigen Abständen die journalistischen Sorgfaltspflichten. Das haben wir ja selbst auch schon nachgewiesen. Es bleibt spannend. Der aktuelle Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

Reichsbürger schoss auf Polizisten: lebenslänglich & Sicherheitsverwahrung?

14,5 Jahre Haft mit eventuell anschließender Sicherheitsverwahrung. Der Senat des Oberlandesgerichts Stuttgart hat festgestellt, dass Ingo K. aus „Hass auf den Staat“ gehandelt habe. Ingo K. sollte am Morgen des 20.04.2022 von Polizei und einem Sondereinsatzkommando aufgesucht werden um eine Waffe bei dem Reichsbürger zu beschlagnahmen. Er verschanzte sich in seinem Haus und schoss von dort aus mit einer Kalaschnikow mehrfach auf die im Einsatz befindlichen Beamten. Zwei SEK-Beamte wurden verletzt, einer davon mit Schüssen in beide Beine. Als dieser von den Kollegen geborgen wurde, schoss K. weiter.

Am Morgen des 20. April vergangenen Jahres wusste das noch niemand. Sicher war damals nur, dass Ingo K. zunächst legal eine funktionsfähige, halbautomatische Pistole der Marke Glock, Kaliber neun Millimeter, besaß, weil er im Wachdienst gearbeitet hatte. Doch K. war mit reichsbürgertypischen Schreiben an Behörden aufgefallen, sodass ihm die Erlaubnis zum Besitz aufgrund seiner »waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit« entzogen worden war. Ingo K. sollte die Waffe abgeben und einen Nachweis dafür der Behörde vorlegen. Doch Ingo K. tat nichts dergleichen. So erließ das Amtsgericht Mosbach einen Durchsuchungsbeschluss.

SPIEGEL, abgerufen am 17.11.2023

Neonazi-CDs und Verschwörungsglaube

Bei der anschließenden Durchsuchung fand man in den zwei Waffenkammern Maschinengewehre, sowie teil- und vollautomatische Waffen verschiedener Hersteller, Selbstladepistole, Schalldämpfer und 5116 Schuss Munition. Neben Waffen werden zahlreiche Neonazi-CDs und -Fahnen sichergestellt. Echsenmenschen in einer angeblichen Weltregierung und Kinderblut trinkende Juden waren ebenfalls Teil der Überzeugungen von Ingo K., die er auch nach außen hin vertrat. Er wurde angeklagt wegen 14-fachen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung sowie wegen des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte. Der Prozess startete im April 2023, die Bundesanwaltschaft hatte Ingo K. im Plädoyer vorgeworfen, „regelrecht Jagd auf Polizeibeamte gemacht“ zu haben. Der Prozess endete diese Woche nach 29 Hauptverhandlungstagen und über 80 gehörten Zeug:innen mit dem vorläufigen Urteil.

Bezüglich der im Plädoyer geforderten Sicherheitsverwahrung wollte der psychiatrische Gutachter nicht zustimmen, dass diese zwingend erforderlich sei. Diese soll später im Vollzug geprüft werden. Von der Anklage blieb nur noch zweifach versuchter Mord, sowie zwei weitere Anklagepunkte übrig. In allen vier Sequenzen sei das Merkmal der niedrigen Beweggründe erfüllt. Der Angeklagte habe die Schüsse „aus ideologischer Überzeugung heraus“ abgegeben. Belltower.news berichtet: „Strafsenat verhänge 12 Jahre und sechs Monate für die erste Tat (1. Schusssequenz; versuchter Mord inkl. gefährliche Körperverletzung), 11 Jahre für die zweite (2./3. Schusssequenz; versuchter Mord), vier Jahre für die dritte (Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte) und vier Jahre für die vierte (Verstöße gegen das Waffen- und Kriegswaffenkontrollgesetz). Die Einzelstrafen würden wegen der einheitlichen Tatmotivation und des engen Zeitrahmens zu 14 Jahren und sechs Monaten zusammengefasst.“

Drei Jahre zuvor: barfuß mit indianischer Trommel auf Marktplatz

Im Mai 2020 trat Ingo K. noch mit einer indianischen Trommel und ohne Socken oder Schuhe in Bad Mergentheim auf einem Marktplatz bei Corona-Demonstrationen auf. Das war der Zeitpunkt, wo man sich über Querdenker noch lustig machte, weil man nicht davon ausgegangen wäre, dass sie sich jemals so radikalisieren. Welche Gefahr von Querdenkern, Reichsbürgern und Staatsdelegitimierern ausging, war 2020 noch nicht klar. Der „Tankstellenmord“ aus Idar-Oberstein, der Suizid von Dr. Lisa-Maria Kellermayr waren Zäsuren. Querdenker wurden lange Zeit nur belächelt, aber wir haben von Anfang an vor diesen Menschen gewarnt.

In ihrem Hass geraten sie in eine unaufhaltsame Gewaltspirale, sie werden aggressiver und fangen an sich nicht mehr nur mit verrückten Kostümen oder lauten Worten auf vermeintlichen „Spaziergängen“ zu artikulieren, sondern sie handeln. Aktuell befinden sich noch 22 Reichsbürger aus der Gruppe um „Prinz Reuß“ in U-Haft. Sie planten die Entführung des Gesundheitsministers Prof. Dr. Karl Lauterbach und scheuten in ihren Gewaltfantasien auch nicht davor zurück, Personen aus dessen unmittelbarem Umfeld zu ermorden um ihre Ziele der Machtergreifung umsetzen zu können.

Querdenker gut vernetzt

„Querdenker“ sind vernetzter als es viele wahrhaben möchten. Laut Bundesamt für Verfassungsschutz gab es 2022 in Deutschland 23.000 Personen, die der Reichsbürger- und Selbstverwalterbewegung zuzuordnen seien. Seit 2016 seien bereits 1.100 waffenrechtliche Erlaubnisse entzogen worden. 2022 kam es mit 1.358 Straftaten durch diese Gruppe zu einem Allzeithoch, 2021 waren es noch 1.011 Delikte. Angestachelt durch ihren Hass verfügen sie über eine immense Dynamik. Durch Schenkungs- und Spendenaufrufe auch über sehr viel Geld. Ebenso sind sie mit Waffen ausgerüstet und bereit für ihre Überzeugungen zu morden, die erste statistische Evidenz gibt es leider bereits. Querdenker sind keine harmlose „Spinner“ oder dergleichen – Querdenker sind Staatsgefährder. Urteile wie das gegen Ingo K. sind daher die logische Konsequenz.

Artikelbild: Norbert Schmidt/dpa, Collage: Canva

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Für jede richtig beantwortete frage bekommt hugo egon balder fünf torten – allerdings in sein gesicht.