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Tempo 30 auf der Luxemburger Straße: Warten auf die Lärmschutzgutachten

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Symbolbild

Köln | Die Interessengemeinschaft „IG Lebenswerte Lux“ und die Anwohnenden müssen sich in Geduld fassen zur Entscheidung Tempo 30 auf der Luxemburger Straße.

Es geht um die Lärmgutachten, die die Bezirksregierung Köln fordert. Diese werden aktuell, von der Stadt Köln in Auftrag gegeben, von einem Ingenieurbüro erarbeitet. Die Gutachten sollen nach Aussage der Bürgerinitiative im ersten Quartal 2025 vorliegen.

Kritik an den Behörden

Die Kläger:innen haben sich mit ihrem Anwalt daher beraten und beschlossen das juristische Verfahren bis zum 31. März 2025 auszusetzen. Es gibt Kritik an den Behörden.

Die Stadt Köln ordnete auf der Luxemburger Straße Tempo 30 an. Die Maßnahme begründete die Stadtverwaltung mit Gefahrenabwehr. Parallel dazu sollten Lärmgutachten erstellt werden. Dieses Vorgehen missbilligte die Bezirksregierung Köln und stoppte die Tempo 30 Anordnung der Stadt Köln.

Tempo 30 gefordert

60 Anwohnende der Luxemburger Straße forderten die Stadt auf den Verkehrslärm zu reduzieren. Im Frühjahr 2024 verklagten zunächst vier Kläger:innen die Stadt Köln wegen Untätigkeit vor dem Verwaltungsgericht Köln. Mittlerweile sind es sechs Verfahren in der Sache. Die Interessengemeinschaft „IG Lebenswerte Lux“ kritisiert, dass die Stadt Köln zwei Jahre brauchte bis die Lärmgutachten beauftragt wurden. Die Bürgerinitiative macht deutlich, dass sie und die Kläger:innen die Tempo 30 Maßnahme für kostengünstig und effektiv hält. Zudem erhöhe diese Maßnahme die Verkehrssicherheit auf Straße. Der Rat der Stadt Köln wird aufgefordert die Stadtverwaltung so auszustatten, dass alle lärmbelasteten Straßen Köln überprüft werden können.

Gesundheitsschutz ignoriert

Der Anwalt Wolfram Sedlak wird in einer schriftlichen Erklärung der Interessengemeinschaft „IG Lebenswerte Lux“ zitiert: „Es ist völlig unverständlich, warum die Stadt Köln erst 3 – 4 Jahre nach den Antragstellungen auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen diese Gutachten in Auftrag gibt, obwohl entsprechende Grundsatzurteile zu diesen Verfahren in Köln bereits seit dem 29.4.2022 existieren. Aber den Mandanten bleibt wohl nun nichts anderes übrig, als auch dieses weitere halbe Jahr unter den gesundheitsgefährdenden beziehungsweise – beeinträchtigenden Lebensumständen auszuharren.“

Anwohner David Trautmann kritisiert zudem die Bezirksregierung Köln, die durch ihre Blockadehaltung den Gesundheitsschutz der Anwohner:innen ignoriere, da die Lärmbelastung nicht gesenkt werde. Es sei bedauerlich, dass die Behörde Bezirksregierung den Lärmschutz verhindere anstatt die Kommunen zu aktivem Lärmschutz zu ermutigen.

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