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Stadt bestätigt Verwaltungsgericht Köln Tempo 30 auf der Luxemburger Straße

Report-K

Symbolbild Ampel

Köln | Die Interessengemeinschaft (IG) Lebenswerte Lux spricht von einem offiziellen Dokument des Verwaltungsgerichts Köln, dass ihr vorliege, in dem bestätigt werde, dass die Stadt Köln bis auf einen kleinen Abschnitt das Tempo auf der Luxemburger Straße auf Tempo 30 absenken werde. Mit einem Kurzkommentar von Andi Goral

Mehrere Anwohnende hatten vor dem Verwaltungsgericht mit Unterstützung durch die IG Lebenswerte Lux geklagt. Es handelte sich um sogenannte Lärmschutzklagen, die die Stadt Köln verpflichten sollte mehr zum Schutz der Anwohnenden zu leisten und unter anderem die Geschwindigkeit des motorisierten Individualverkehrs auf Tempo 30 zu begrenzen.

Die Stadtverwaltung habe dem Verwaltungsgericht Köln gegenüber nun erklärt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h dort zu begrenzen, wo Menschen wohnten. Dies betrifft die Bereiche:

• Militärringstraße bis Universitätsstraße bzw. Weißhausstraße

• Eifelwall und Barbarossaplatz

Innerhalb des Bereichs des Inneren Grüngürtel darf weiterhin Tempo 50 km/h gefahren werden, weil dort keine Menschen wohnten. Die IG Lebenswerte Lux bestätigt damit die Tempo 30 Regelung in Zukunft für die Luxemburger Straße.

Kurzkommentar: Was wird aus der Debatte um das MIV-Grundnetz?

Offen bleibt, was dies für die Debatte um das MIV-Grundnetz und dessen politische Idee bedeutet. War dieses MIV-Grundnetz doch auch dafür gedacht einen Aufschrei der Autofahrenden zu verhindern und zu beschwichtigen, dass sich mit der eingeleiteten Mobilitätswende auch weiterhin durch Köln emotional gefühlt zügig in bestimmten Bereichen mit dem motorisierten Gefährt fahren lasse, wo der Pkw-Vorrang habe. Dieser kleinste Nenner-Kompromiss für die Mobilitätswende innerhalb unterschiedlicher politischer Ausrichtungen ist jetzt Makulatur. Denn es reicht die Lärmschutzklage, das zeigt das Beispiel Luxemburger Straße, um politische Konzepte, wenngleich auch nur gefühlt, ins Wanken zu bringen. Und das, vor der in dieser Woche getroffenen Entscheidung im Bundestag, die Straßenverkehrsordnung zu ändern, die noch einmal dynamisierend auf die Debatte wirken wird.

Eines dürfte nicht gelingen: Hardcore-Automobilisten davon zu überzeugen, dass es eine Studie gibt, das sich bei entsprechender Ampelschaltung mit Tempo 30 genauso schnell vorankommen lässt, wie mit 50 km/h. Siehe Tempolimit-Debatte im Allgemeinen. Auch der wilde Aufschrei der Kölner Kommunalpolitik zur Tempo 30 Entscheidung die Luxemburger betreffend zeugt davon, dass die rahmengebende Politik nicht verstanden hat, dass sie mit den aktuell geltenden Regelungen und Gesetzen ihren eigenen politischen Gestaltungsspielraum eingeschränkt hat. Die Verwaltung musste so handeln.

Man darf gespannt sein, ob es nun unter Realbedingungen dazu kommt, dass Autofahrende nach einer gewissen Lernzeit begreifen, dass Tempo 30 sie genauso schnell auf der Luxemburger Straße vorankommen lässt, wie bisher mit Stopp and Go bei Tempo 50. Also ob der Lerneffekt eintritt: Kontinuierliches Fahren bei gleichbleibender Geschwindigkeit ist schneller, als wenn ich beschleunige, rase, scharf abbremse und dann minutenlang vor einer roten Ampel warte. Und dies ja nicht nur einmal, sondern alle paar hundert Meter wiederhole. Allerdings bedarf es dazu des Willens der Kölner Kommunalpolitik und Stadtverwaltung mit einer entsprechenden Ampelschaltung für fließenden MIV auf der Luxemburger Straße zu sorgen. Daran muss sich Kommunalpoltik und Verwaltug messen lassen. Ob das wirklich schon so angekommen ist, darf bezweifelt werden, vor dem Hintergrund, dass es auch weiterhin ein Ministück Tempo 50 geben könnte. Dabei soll nicht vergessen werden, den Verkehr für zu Fuß gehende und Radfahrende so zu ertüchtigen, dass deren Teilnahme maximal sicher gestaltet wird.

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