Die rechtsextreme Alternative für Deutschland wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz bereits seit 2022 als rechtsextremer Verdachtsfall geführt. Schaut man sich allerdings die Bewertung in den einzelnen Bundesländern an, wird es deutlich komplizierter. Denn es gibt in jedem deutschen Bundesland einen einzelnen Landesverband der AfD und genauso gibt es in jedem Bundesland einen eigenen Verfassungsschutz, der den jeweiligen Landesverband im Blick haben sollte. Die Bewertungen der einzelnen Länder fallen dabei extrem unterschiedlich aus. Wir haben uns an einer Übersicht versucht und auf die Hintergründe geschaut. Spoiler: Von 16 Bundesländern gibt es nur eins, in dem die AfD sicher nicht vom Verfassungsschutz überwacht wird
16 Bundesländer, 16 Verfassungsschutz-Behörden
Problematisch wird diese Analyse schon allein deswegen, weil es bei den Landesbehörden für Verfassungsschutz keinerlei Einheitlichkeit gibt. 6 Bundesländer haben ein eigenes Landesamt für Verfassungsschutz, bei den übrigen ist der Verfassungsschutz „nur“ eine Abteilung des Innenministeriums. Außerdem hat jedes Bundesland ein eigenes Verfassungsschutzgesetz. In diesem wird festgelegt, welche Aufgaben der Verfassungsschutz jeweils hat und inwieweit die Öffentlichkeit informiert wird. Auch hier gibt es natürlich weite Auslegungsspielräume, die von den einzelnen Behörden unterschiedlich genutzt werden.
Versucht man herauszufinden, wie die Landesbehörden jeweils „ihren“ AfD-Landesverband einschätzen, stößt man schnell auf das nächste Problem: Es gibt gar keine einheitlichen Kategorien, in die Parteien eingeordnet werden könnten. Eigentlich gibt es in der Praxis des Verfassungsschutz drei Stufen der Untersuchung. Die niedrigste Stufe ist der „Prüffall„. Das bedeutet, es liegt ein Anfangsverdacht vor und der Verfassungsschutz prüft aus öffentlich zugänglichen Quellen, ob „ein hinreichend gewichtiger Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen“ vorliegt. Dafür darf der Verfassungsschutz noch keine nachrichtendienstlichen Mittel einsetzen.
Kommt die Prüfung allerdings zum Ergebnis, dass ein Verdacht besteht, wird die Partei vom Prüffall zum Verdachtsfall hochgestuft (da befindet sich übrigens die AfD auf Bundesebene aktuell). Dann darf der Verfassungsschutz auch nachrichtendienstliche Mittel verwenden. Dazu gehören laut Bundesverfassungsschutzgesetz zum Beispiel der Einsatz von Vertrauensleuten, Bild- und Tonaufzeichnungen sowie die Speicherung von personenbezogenen Daten. Verdichtet sich dieser Verdacht, folgt auf letzter Stufe die Einordnung als „gesichert rechtsextrimistisch“. So schätzt beispielsweise der Bundesverfassungsschutz die AfD-Nachwuchsorganisation „Junge Alternative“ seit April ein.
Weitere Verwirrung: Keine einheitliche Auslegung
Zur weiteren Verwirrung trägt nun aber bei, dass nicht alle Landesämter für Verfassungsschutz genau dieser Einteilung folgen. So weist das Landesamt für Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz in seinem Bericht 2022 explizit daraufhin, dass sie diese drei Stufen nicht verwenden. Auch wird die Bezeichnung „Beobachtungsobjekt“ sowohl für „Verdachtsfälle“ als auch für gesichert extremistische Bestrebungen verwendet – also für die beiden höchsten der drei Stufen. Dazu kommt auch noch, dass es je nach Gesetzeslage im Land unterschiedliche Regelungen dazu gibt, was der Verfassungsschutz der Öffentlichkeit überhaupt mitteilen darf – und was nicht. Und selbst die Auslegung ähnlicher Regeln ist in der Praxis nicht immer dieselbe.
Kurzum: Einen Überblick darüber zu bekommen, wie die einzelnen Verfassungsschutzämter der Länder die AfD einstufen, ist gar nicht so einfach. Wir haben es trotzdem einmal versucht, haben zu jedem Bundesland einzeln recherchiert und zahlreiche Landesbehörden für Verfassungsschutz einzeln angeschrieben. Hier sind unsere Ergebnisse im Überblick:
Schauen wir nun jedes einzelne Bundesland einmal genauer an. Und fangen wir mit den deutlichsten Beispielen an: Denn drei Länder haben die AfD bereits als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.
Gesichert rechtsextremistische AfD-Landesverbände
„Vorreiter“ in dieser Hinsicht ist die Verfassungsschutzbehörde des Bundeslandes Thüringen. Schon im September 2018 wurde der Höcke-Landesverband Medienberichten zufolge zum Prüffall. Diese Prüfung war im März 2020 abgeschlossen: Der AfD-Landesverband Thüringen wurde offiziell zum Verdachtsfall hochgestuft. Nur gut ein Jahr später wurde dann mit der AfD Thüringen um den Faschisten Höcke erstmals ein AfD-Landesverband als gesichert extremistisch eingestuft. Mit dieser Einordnung als erwiesen rechtsextremistische Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung taucht die AfD nun auch in den jährlichen Verfassungsschutzberichten auf.
Lange blieb Thüringen das einzige Bundesland mit einem gesichert rechtsextremistischen AfD-Landesverband, doch jetzt zogen zwei andere Bundesländer im Osten nach. Die Verfassungsschutzbehörde von Sachsen-Anhalt hatte den AfD-Landesverband im Januar 2021 als Verdachtsfall eingestuft. Im November 2023 folgte dann die Hochstufung als „erwiesen rechtsextremistisch“. Damit ist der AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt der zweite, der in dieser höchstmöglichen Alarmstufe steht. In Sachsen hatte das Landesamt für Verfassungsschutz schon im Januar 2019 angekündigt, sich an der Prüfung der AfD zu beteiligen. Im Februar 2021 erfolgte laut Medienberichten die Hochstufung zum Verdachtsfall. Und Anfang Dezember 2023 wurde der AfD-Landesverband Sachsen dann der dritte gesichert rechtsextremistische Landesverband.
In drei Bundesländern ist es also mittlerweile vollkommen klar und offiziell bestätigt, dass die jeweiligen AfD-Landesverbände extremistisch agieren. Der Verfassungsschutz hat diese Einstufungen vorgenommen, obwohl die rechtsextremistischen AfD-Landesverbände alles versuchen, um sich aus der Verantwortung zu ziehen (so lehnte bereits 2021 das Verwaltungsgericht Magdeburg einen Antrag der AfD Sachsen-Anhalt ab, in dem die Partei es dem Verfassungsschutz verbieten wollte, seine Arbeit durchzuführen). Doch in anderen Bundesländern sind die Behörden noch nicht ganz so weit.
Hier ist die AfD offiziell Verdachtsfall
In der Hälfte der deutschen Bundesländer wird der AfD-Landesverband immerhin als „Verdachtsfall“, also auf der zweiten Stufe des Verfassungsschutzes, geführt. In sechs davon darf er das auch offiziell sagen (ihr merkt, es wird langsam kompliziert).
Das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg stuft den AfD-Landesverband seit Juli 2022 als Verdachtsfall ein, wie auch im Verfassungsschutzbericht 2022 bestätigt wird. Der AfD-Landesverband Bayern wird seit Juni 2022 vom Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet. Das bestätigt auch dessen aktueller Halbjahresbericht. Darin heißt es zur Begründung:
Die Feststellungen, die zur Beobachtung der AfD als Gesamtpartei geführt haben, besitzen auch für Bayern Gültigkeit, zumal es keine Anhaltspunkte gibt, dass der AfD Landesverband Bayern sich von den Zielen der Gesamtpartei distanziert hat.
Ein weiterer ostdeutscher AfD-Landesverband steht schon länger unter Beobachtung: In Brandenburg führt der Verfassungsschutz die Landes-AfD bereits seit Juni 2020 als Verdachtsfall. Eine Hochstufung zur gesichert rechtsextremistischen Bestrebung blieb allerdings bislang aus, anders als in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. In Bremen, wo sich die AfD-Fraktion im Landesparlament schon 2019 auflöste, konnte aufgrund eines internen Streits die AfD bei den diesjährigen Bürgerschaftswahlen nicht einmal antreten. Dennoch wird der AfD-Landesverband auch hier seit Juni 2022 vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft.
In Niedersachsen wird noch einmal genauer zwischen Beobachtungsobjekt und Verdachtsobjekt unterschieden, wobei „Verdachtsobjekt“ hier die Vorstufe zum Beobachtungsobjekt ist. Die AfD Niedersachsen wird vom Landesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsobjekt geführt.
Darüber hinaus gibt es einige AfD-Landesverbände, bei denen wir wissen, dass der Verfassungsschutz sie als Verdachtsfall führt – er das aber nicht offiziell sagen darf.
Hier ist die AfD Verdachtsfall, aber der Verfassungsschutz darf es nicht offiziell sagen
Besonders kurios verläuft die Beobachtung der AfD in Hessen. Auch hier stufte der Verfassungsschutz den AfD-Landesverband schon 2022 als Verdachtsfall ein. Doch die AfD klagte hier vorerst mit Erfolg dagegen, was zu der absurden Situation führte, dass der Verfassungsschutz, der bereits gesagt hatte, dass er die AfD beobachtet, jetzt öffentlich sagen muss, dass er nicht sagen darf, ob er die AfD beobachtet. Wirklich wahr.
In Berlin dagegen war offenbar durch ein Leck schon im Frühling 2021 bekannt geworden, dass der AfD-Landesverband vom Berliner Verfassungsschutz beobachtet wird. Der Verfassungsschutz selbst bestätigte diese Einordnung nicht. Auf Nachfrage teilte der Verfassungsschutz Berlin Volksverpetzer mit, dass sie erst dann öffentlich berichten könnten, wenn eine Einordnung als „gesichert extremistisch“ (also auf der höchsten Stufe auf der Verfassungsschutz-Skala) erfolgt ist.
Das heißt im Klartext: Aufgrund an die Medien durchgestochener Informationen wissen wir eigentlich, dass die AfD auch in Berlin auf der zweithöchsten Stufe „Verdachtsfall“ steht, doch der Berliner Verfassungsschutz darf das nicht offiziell so sagen. In einigen anderen Bundesländern sieht es rechtlich ähnlich aus, doch die Behörden halten sich dort bislang erfolgreicher bedeckt.
In diesen Ländern darf der Verfassungsschutz nicht über die AfD reden
Alle Landesbehörden für Verfassungsschutz müssen sich an die jeweils gültigen Landesgesetze halten. Sie müssen selbst einschätzen, wie weit sie den Teil ihrer Aufgabe, der die Information der Öffentlichkeit umfasst, auslegen. Außerdem kann man fast schon die Uhr danach stellen, dass die AfD klagen wird, sobald in irgendeiner Form Informationen einer Beobachtung an die Öffentlichkeit dringen. So geschah es in den Fällen in Sachsen-Anhalt und Hessen, aber auch gegen die Beobachtung auf Bundesbene. In Thüringen kündigte die AfD ebenfalls eine Klage an.
Dementsprechend gibt es einige Landesbehörden für Verfassungsschutz, die sich nicht äußern wollen oder dürfen. So teilte uns der Verfassungsschutz Hamburg auf Anfrage mit, dass er nur über gesichert extremistische Bestrebungen sowie „unter besonderer Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit“ nur in Einzelfällen über Verdachtsfälle öffentlich berichtet. Wir wissen also hier nur, dass die Hamburger AfD nicht als gesichert extremistisch gilt. Ob sie allerdings bereits Prüffall oder sogar schon Verdachtsfall ist, lässt sich nicht ermitteln.
Schweigen in weiteren Ländern
Etwas strenger verfährt der Verfassungsschutz von Mecklenburg-Vorpommern. Hier wird tatsächlich ausschließlich über gesichert extremistische Bestrebungen berichtet und grundsätzlich nicht über Verdachtsfälle. Immerhin verwies die Behörde auf unsere Anfrage dann noch auf ihre Mitarbeit bei der Einstufung der Bundes-AfD als gesichert extremistische Bestrebung. Noch mehr bedeckt hielt sich die Verfassungsschutzbehörde im Saarland. Hier erhielten wir lediglich den Verweis auf das Lagebild 2022, also den Verfassungsschutzbericht im letzten Jahr. Darüber hinaus äußere sich die Behörde grundsätzlich nicht. In diesem Bericht taucht die AfD nicht auf. Und auch der Verfassungsschutz von Nordrhein-Westfalen darf sich nicht öffentlich über eine mögliche aktuelle Beobachtung des AfD-Landesverbandes äußern. Laut des aktuellen Verfassungsschutzberichts NRW beobachtet die Behörde lediglich den „Völkisch-nationalistischen Personenzusammenschluss innerhalb der Alternative für Deutschland“, der früher als „Flügel“ bekannt war.
In diesen vier Bundesländern wissen wir also nicht offiziell, ob und inwieweit die AfD beobachtet wird. Natürlich ist den jeweiligen Behörden bekannt, dass die AfD am Rande der Verfassungsfeindlichkeit unterwegs ist. Die Einstufung des Bundesamts für Verfassungsschutz basiert ja nicht zuletzt auch auf der Zuarbeit der jeweiligen Landesbehörden. Dennoch werden hier Informationen für die Öffentlichkeit zurückgehalten – sei es aus berechtigter Sorge vor Klagen oder sehr „freier Interpretation“ ihrer Aufgabe der Information der Öffentlichkeit.
Es gibt allerdings noch zwei Sonderfälle, was die Beobachtung der AfD durch Landesbehörden angeht.
Sonderfall Rheinland-Pfalz
Einen ganz eigenen Weg bei der AfD-Beobachtung geht Rheinland-Pfalz. Zunächst einmal stellte die Verfassungsschutzbehörde des Bundeslandes klar, dass sie die klassische Einteilung „Prüffall – Verdachtsfall – gesichert extremistisch“ so nicht einsieht:
Die Verfassungsschutzbehörde Rheinland-Pfalz kennt die Unterteilung in Prüffall, Verdachtsfall und gesicherte extremistische Bestrebung nicht. Vielmehr ist sie gemäß § 5 Landesverfassungsschutzgesetz bereits beim Vorliegen von tatsächlichen Anhaltspunkten für den Verdacht von Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zur Beobachtung befugt und kann entlang ihrer gesetzlichen Bestimmungen die erforderlichen Maßnahmen ergreifen.
Darüber hinaus geht die Verfassungsschutzbehörde auch im Umgang mit der AfD einen Sonderweg. Auf Nachfrage teilte sie Volksverpetzer mit, das aufgrund der Einordnung der Bundes-AfD als Verdachtsfall auch der Landesverband beobachtet werden könne. Eine Einstufung durch den Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz sei deshalb nicht nötig. Mit dieser offenen Einschätzung stehen sie aktuell allerdings wohl allein da.
Derzeit kein Beobachtungsobjekt: Schleswig-Holsteins Alleingang?
Ein weiterer Sonderfall ist Schleswig-Holstein. Im ersten Bundesland der Republik, in dem die AfD wieder aus einem Landesparlament herausgewählt wurde, bestätigte uns die Landesbehörde für Verfassungsschutz, dass die AfD aktuell kein Beobachtungsobjekt sei. Damit ist Schleswig-Holstein das einzige Bundesland, in dem sicher ist, dass die AfD aktuell noch nicht vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Über die Gründe für die Nicht-Beobachtung konnte die Behörde uns naturgemäß nicht viel mitteilen, außer dass die gesetzlichen Voraussetzungen für ein Tätigwerden offensichtlich nicht erfüllt sind. Ob dies allerdings tatsächlich Ergebnis einer inhaltlichen Prüfung ist oder ob die AfD in Schleswig-Holstein schlicht zu irrelevant ist, bleibt offen.
Fazit
Die Verfassungsschutzbehörden auf Landesebene tun sich also offensichtlich schwer damit, eine einheitliche Linie zur AfD zu finden. Natürlich liegt das auch daran, dass ein AfD-Landesverband Thüringen, der geführt vom Faschisten Höcke Umfragewerte über 30% erreicht, nicht zu vergleichen ist mit der AfD Bremen, die sich selbst aus der Bürgschaft gestritten hat, oder der AfD Schleswig-Holstein, die schlicht niemand mehr wählt.
Dennoch wäre es natürlich im Interesse der Bevölkerung, wenn es zumindest eine Einigung zwischen den Landesämtern und -behörden gäbe, welche Kategorien man für die Einstufung verwendet und in welchem Umfang man die Öffentlichkeit darüber informiert. Es wäre darüber hinaus auch im Sinne der Demokratie, wenn nicht (wie in einigen Bundesländern) erst dann über eine Organisation berichtet wird, wenn sie gesichert extremistisch ist – es also fast schon zu spät ist. Die Menschen haben ein Recht darauf, zu erfahren, welche Bedrohung von extremistischen, demokratiefeindlichen Gruppierungen ausgeht und das nicht erst, wenn diese kurz vor der Machtübernahme stehen.
Wir haben mit diesem Artikel versucht, etwas Ordnung in das Durcheinander des Landesbehörden-Chaos zu bringen. Natürlich werden wir die Entwicklung weiter genau im Blick behalten. Wir werden euch auch auf den neusten Stand bringen, wenn es Fortschritte gibt. Schließlich sind nicht nur wir, sondern auch über 400.000 andere Menschen daran interessiert, endlich gerichtlich überprüfen zu lassen, ob die Alternative für Deutschland überhaupt noch mit unserer Verfassung vereinbar ist. Falls Du nicht weißt, wovon wir reden, hast Du vermutlich unsere Petition noch nicht unterschrieben. Hol das schnell noch nach, denn nur gemeinsam können wir Druck auf die Politik ausüben. Und nur so können wir vielleicht erreichen, dass die Politik die Bedenken von Verfassungsschutz, Politikwissenschaftler:innen und Zivilgesellschaft ernst nimmt.
Artikelbild: eigene Grafik, canva.com
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