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Selbstbestimmungsgesetz beschlossen: Das Ende des Wartens
Das Selbstbestimmungsgesetz soll es für trans, inter und nicht-binäre Menschen einfacher machen, Namen und Geschlechtseintrag zu ändern. Die Ampel löst damit ein Versprechen ein. Und doch steckt der Text voller Misstrauen und Angst.
Am Ende wird es doch noch laut. Und auch keiner der schrillen Begriffe in dieser Debatte durfte fehlen, von „Trans-Hype“ über „Kindeswohlgefährdung“. Dass niemand niedergeschrien wurde oder mit falscher Ansprache beleidigt, es ist schon ein Erfolg.
Freitagnachmittag im Plenum des Bundestags, das Selbstbestimmungsgesetz wird debattiert. Über Monate hatte das Gesetz im Familienausschuss gehangen, einige glaubten schon nicht mehr, dass es nochmal zur Abstimmung kommen würde. Es geht darin um die Änderung von Vornamen und Geschlechtseintrag im Personenstandsregister – eine Formalität, würde man meinen. Doch weil es auch um Fragen der Identität geht, um Definitionshoheit und Geschlechterkampf, ist die Aufregung greifbar. Die CDU spricht von „gesellschaftlichem Sprengstoff“ und „Wasser auf die Mühlen derjenigen, die unseren gesellschaftlichen Diskurs vergiften wollen“. Und Sahra Wagenknecht warnt vor Männern, die nun im Frauenhaus einfallen könnten.
Verhindern können sie das Ergebnis nicht: Das Gesetz wird verabschiedet. In einer namentlichen Abstimmung haben die Ampelfraktionen und die Linke für das Gesetz gestimmt, lediglich bei der FDP kam es zu Gegenstimmen und Enthaltungen. Gegen das Gesetz stimmten die Union, die AfD und die Gruppe des BSW um Wagenknecht.
Unzumutbare Bedingungen unter dem Transsexuellengesetz
Zunächst hatte aber die Grünen-Abgeordnete Nyke Slawik das Wort. Sie berichtet, wie sie selbst vor zehn Jahren nach dem Transsexuellengesetz (TSG) ihr Geschlecht angepasst hat. Zwei psychiatrische Gutachten brauchte sie dazu, die 2.000 Euro dafür hätte sie lieber in einen Führerschein investiert. „Mit dem heutigen Gesetz machen wir einen ersten großen Schritt in eine selbstbestimmtere Gesellschaft“, sagt Slawik.
Auch die SPD-Abgeordnete Anke Hennig freut sich: „Ein Stück Geschichte“ werde heute geschrieben. Nach über vier Jahrzehnten würden das TSG und seine unwürdigen Praktiken abgeschafft. Gerade Kinder und Jugendliche hätten ein Recht darauf, sich frei zu entfalten, dazu gehöre auch die geschlechtliche Identität.
Das Transsexuellengesetz galt seit 1981 und hat die Änderung des Geschlechtseintrags von teils unzumutbaren Bedingungen wie Sterilisation und Scheidung abhängig gemacht. Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelungen mehrmals für verfassungswidrig erklärt. Die Ampelregierung hatte schon im Koalitionsvertrag versprochen, all das zu beenden. Das Selbstbestimmungsgesetz soll nun den Betroffenen die Entscheidung überlassen, welchen Namen und Geschlechtseintrag sie führen – ohne vorherige psychiatrische Begutachtung.
Sorge, dass Kriminelle per Standesamt abtauchen
Doch nicht alle im Plenum sehen das als Fortschritt. Die Union sorgt sich um den gesellschaftlichen Frieden. Die Abgeordnete Susanne Hierl etwa kritisiert Sicherheitslücken: Kriminelle würden das Gesetz nun ausnützen, um unter neuer Identität unterzutauchen und Deutschland zu verlassen.
Im Kabinettsentwurf war auf Drängen des Bundesinnenministeriums noch eine Regelung eingefügt worden, die Standesämter verpflichtet hätte, jede Änderung von Namen und Geschlechtseintrag automatisch an eine Liste von Sicherheitsbehörden zu melden – von Bundeskriminalamt bis zum Verfassungsschutz. Diese Klausel hatte der Familienausschuss wieder gestrichen, will die Pflicht nun aber womöglich Ende des Jahres im Namensänderungsrecht noch etablieren. Dann würde sie auch für andere Formen der Namensänderung gelten, sodass die „Ordnungsinteressen“ des Staates gewahrt bleiben.
„Jede Sorge ernst genommen“
Auch die Sorge um die Kinder treibt die Union vermeintlich weiter um. Das Gesetz würde nicht verhindern, dass Jugendliche einen Weg einschlagen, der sich später als falsch herausstellt, sagt CDU-Abgeordnete Wulf.
Das klingt, als sei hier etwas Unwiderrufliches im Spiel. Das Gesetz hat allerdings gar nichts mit operativen Maßnahmen zu tun, es ebnet auch nicht den Weg dahin. Es geht lediglich um den Eintrag des Geschlechts im Personenstandsregister, ein Verwaltungsakt auf dem Standesamt. Jugendliche ab dem Alter von 14 Jahren können selbst eine Änderung beantragen, wenn ihre Eltern zustimmen. Für Minderjährige unter 14 Jahren können die Eltern das tun. Bei Streit entscheidet ein Gericht. Die Union hatte eine Beratungspflicht gefordert und diese Dank der FDP nun auch bekommen.
Deren Abgeordnete Katrin Helling-Plahr berichtet stolz im Bundestag, die Liberalen hätten die Beratungspflicht ebenso ins Gesetz gebracht wie auch die Klarstellung, dass das Hausrecht gelte. „In diesem Gesetz ist kein Detail unbedacht und jede Sorge ernst genommen.“
Die Debatten um das Hausrecht und eine vermeintliche Bedrohung in Frauensaunen und Umkleiden hatten im vergangenen Jahr die Debatte geprägt, nachdem Bundesjustizminister Marco Buschmann und Bundesfamilienministerin Lisa Paus den Entwurf für das Gesetz vorgestellt haben. Buschmann hatte daraufhin einen Absatz ins Gesetz schreiben lassen, der nochmal klarstellt, was ohnehin rechtlich klar war: Das Hausrecht gilt auch für Frauensaunen.
Verbände und Fachleute kritisieren diesen Abschnitt ebenso wie eine dreimonatige Wartefrist vor der Änderung als unnötig und diskriminierend. Auch dass eine Änderung des Geschlechtseintrags nur für Personen mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland zugänglich sein soll, wurde in der Anhörung zum Gesetz immer wieder kritisiert.
Zustimmung und Kritik
Draußen vor dem Bundestag haben trans Verbände und Aktivist*innen zur Demonstration aufgerufen. Sie wollen den Raum nicht jenen überlassen, die trans Personen wahlweise als psychisch krank oder gefährlich darstellen.
Für viele ist der Tag heute ein Grund zum Feiern, aber man bemüht sich um Ausgewogenheit. „Leider bleiben im Gesetz Einschränkungen für bestimmte Personengruppen bestehen: Kinder und Jugendliche, Menschen in Duldung, Menschen mit kognitiver oder psychischer Beeinträchtigung“, sagt René_ Rain Hornstein, Anmelder*in der Versammlung. „Wir müssen uns jetzt umso mehr für die Rechte der durch das Selbstbestimmungsgesetz benachteiligten Personengruppen einsetzen.“ Der Kampf um Grundrechte für trans Menschen, so scheint es, ist mit dieser Abstimmung noch lange nicht zu Ende.
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Author: Chris Köver