Dieser Artikel stammt von Netzpolitik.org.
Wer bei der Schufa einfach mal seine Daten auf Grundlage der DSGVO abfragen will, werde auf der Webseite in Richtung kostenpflichtige Produkte gedrängt. Datenschützer sehen darin eine Manipulation der Kunden – und gehen gegen die Schufa vor.
Die Datenschutz-Organisation noyb hat Beschwerde (PDF) beim Hessischen Datenschutzbeauftragten gegen die Wirtschaftsauskunftei Schufa eingelegt. Diese hindere laut noyb mit manipulativen Design Menschen an der Bestellung einer kostenlosen Auskunft nach Artikel 15 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Das Gesetz erlaubt allen Menschen überall eine Selbstauskunft darüber einzuholen, welche Daten gespeichert werden.
In Deutschland müssen Menschen bei der Wohnungssuche oft mittels einer Schufa-Auskunft ihre Bonität gegenüber dem Vermieter beweisen. So eine „Bonitätsauskunft“ kostet bei der Schufa 29,95 Euro. „Mittels manipulativer Designs versucht das Unternehmen, den Verkauf von Bezahlprodukten zu forcieren und die kostenlose gesetzliche Auskunft sogar fälschlich als ungeeignet zur Vorlage bei Dritten darzustellen“, heißt es in der Pressemitteilung von noyb.
Die Datenschützer bemängeln auch, dass die Schufa das Wort „Auskunft“ für das kostenpflichtige Produkt benutze, die Selbstauskunft aber „Datenkopie“ nenne. Auf der Webseite, auf der diese Datenkopie beantragt werden kann, verweist die Schufa wiederum auf die kostenpflichtige Version.
Ein kurzer Check auf der Schufa-Webseite durch netzpolitik.org zeigt, dass die Schufa zwar die kostenlose Selbstauskunft über die eigene Suchfunktion durchaus auffindbar macht, aber sowohl in Texten wie auch Grafiken diese als nicht geeignet als Bonitätsnachweis darstellt.
„Monetarisierung grundrechtlicher Ansprüche“
Martin Baumann von noyb sagt: „Die Schufa behauptet wahrheitswidrig, dass nur ihre Bezahlprodukte Dritten vorgelegt werden sollten. Dabei hat der Europäische Gerichtshof bereits mehrfach betont, dass betroffene Personen auch mit ihrer Gratisauskunft machen dürfen, was sie möchten.“ In der Beschwerde schreibt noyb: Die Schufa „betreibt ein System der Monetarisierung grundrechtlicher Ansprüche, das den Grundsätzen der DSGVO zuwiderläuft.“
In der Beschwerde moniert noyb zudem, dass die Schufa die Suchmaschinenergebnisse nach der kostenlosen Selbstauskunft mit Hinweisen auf die kostenpflichtige „BonitätsAuskunft“ optimiere. Laut der Beschwerde sei auch der Chatbot der Schufa so programmiert, dass er immer auf die kostenpflichtigen Produkte verweise und die kostenlose Selbstauskunft als ungeeignet darstelle.
Kostenlose Selbstauskunft niemals ungeschwärzt weitergeben!
Die Schufa rät bei der kostenlosen Auskunft „von einer Weitergabe an Dritte ab“. Das ist jedoch nicht darin begründet, dass die DSGVO-Auskunft nicht die erforderlichen Informationen enthält. Im Gegenteil: Sie enthält zu viele davon, etwa Angaben zu abgeschlossenen Handyverträgen und einzelnen Konten. Wer daher seine „Datenkopie“ etwa gegenüber einem Vermieter nutzen will, sollte unbedingt persönliche, nicht erforderliche Daten schwärzen. Und zwar fast alles bis auf den letzten Absatz mit dem Basisscore.
Die kostenpflichtige Auskunft der Schufa übernimmt das für die Beauskunfteten und empfiehlt, immer nur die erste Seite des Dossiers an die Interessierten weiterzugeben. Darauf sind nur die nötigsten Informationen aufgeführt. „In diesem Teil wird kein SCHUFA-Score ausgewiesen! Er enthält lediglich Informationen darüber, ob Zahlungsstörungen vorliegen oder nicht“, so die Auskunftei.
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Author: Markus Reuter