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Radio Dreyeckland: Sieg für die Pressefreiheit

Dieser Artikel stammt von Netzpolitik.org.

Radio DreyecklandSieg für die Pressefreiheit

Der Journalist Fabian Kienert wurde freigesprochen. Mit seinem Link auf linksunten.indymedia.org hat er keine verbotene Vereinigung unterstützt. Doch die Geschichte hat noch ein juristisches Nachspiel.


Martin Schwarzbeck – in Öffentlichkeit3 Ergänzungen
Das Landgericht Karlsruhe hat Fabian Kienert freigesprochen. – Logo: Radio Dreyeckland; Justitia: Pixabay; Flasche: macrovector / Freepik; Montage: netzpolitik.org

Neun Prozesstage hat es gebraucht, um dieses Urteil zu fällen: Der Journalist Fabian Kienert vom Freiburger Sender Radio Dreyeckland (RDL) hat nichts Verbotenes getan, als er auf die Seite linksunten.indymedia.org verlinkte, so die heutige Entscheidung des Landgerichts in Karlsruhe. „Leider lässt sich der Großteil des Schadens nicht mehr korrigieren. Die Hausdurchsuchung mit ihren Konsequenzen und mit ihrer einschüchternden Wirkung auf die Arbeit von zahlreichen Journalist:innen, insbesondere in freien Radios, hat stattgefunden“, sagte Kienert in seinem gestrigen Abschlussstatement vor Gericht.

Die linke bis linksradikale Open-Posting-Plattform linksunten.indymedia.org war 2017 vom damaligen Innenminister Thomas de Maizière, CDU, mittels Vereinsrecht zu einer verbotenen Vereinigung erklärt worden. 2020 ging die Seite als reines Archiv wieder online, Mitte 2022 wurden die Ermittlungen gegen die mutmaßlichen Betreiber:innen eingestellt. Über die Einstellung des Verfahrens schrieb Kienert auf der RDL-Website – inklusive Link zur Archiv-Seite. Daraufhin drangen Polizisten in seine Wohnung, die Wohnung eines RDL-Geschäftsführers und die Redaktionsräume ein. Kienert habe mit dem Link die verbotene Vereinigung unterstützt, so die Argumentation der Staatsanwaltschaft.

Aktuell ist noch offen, ob die Staatsanwaltschaft den Freispruch akzeptiert oder vom Bundesgerichtshof im Rahmen einer Revision prüfen lassen wird. Das dürfte sie auch anhand der schriftlichen Urteilsbegründung entscheiden. Die steht noch aus. Eine wichtige Argumentationslinie des Landgerichtes ist im Prozess allerdings schon offenkundig geworden: Es ist ungewiss, ob die verbotene Vereinigung, die Kienert mit dem Link laut Staatsanwaltschaft unterstützt haben soll, überhaupt noch existiert. Und was es nicht gibt, lässt sich auch nicht unterstützen. Fabian Kienert sagt: „Ich hoffe, dass nach dem Freispruch auch von der Landesregierung das Signal in Richtung Staatsanwaltschaft gesendet wird, dass nicht noch mehr Steuergelder für den Kampf gegen die Pressefreiheit ausgegeben werden sollten.“


In der ersten Episode unseres Doku-Podcasts „Systemeinstellungen“ erzählen wir die Geschichte hinter den Razzien bei Radio Dreyeckland.

#01 Link-Extremismus


Mindestens ein Gericht wird sich noch mit dem Fall beschäftigen müssen: Fabian Kienert beschwert sich, unterstützt von der Gesellschaft für Freiheitsrechte, vorm Bundesverfassungsgericht gegen die Durchsuchung seiner Wohnung. Die war dazu da, festzustellen, wer den Artikel mit dem Link auf linksunten.indymedia.org verfasst hat – dabei hatte Kienert ihn mit seinem Kürzel unterschrieben und sich stets klar dazu bekannt. Die Verhältnismäßigkeit ist also mindestens fragwürdig. Die Durchsuchungsbeschlüsse für die Wohnung des RDL-Geschäftsführers und die Redaktionsräume wurden bereits letztinstanzlich als unrechtmäßig eingeordnet.

Update, 6.6.2024, 15 Uhr: Wir haben eine Anmerkung von Fabian Kienert ergänzt.

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Author: Martin Schwarzbeck

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