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Pimmelgate Süd: Augsburger Beleidigungsposse ist beendet

Dieser Artikel stammt von Netzpolitik.org.

Das Pimmelgate von Augsburg ist beendet, das Verfahren wurde nach fast zwei Jahren eingestellt. Doch es bleibt ein fahler Nachgeschmack und Abschreckung für all jene, die sich online Hetze entgegenstellen.

Stadtansicht von Augsburg, im Vordergrund eine Aubergine
Im beschaulichen Augsburg sorgte ein Pimmelgate-Skandal für Aufregung. CC-BY-SA 4.0 Stadtansicht: Diego Delso

Ein Facebook-Post im Oktober 2021 zog ein bis heute andauerndes Verfahren nach sich: Ein Augsburger Klimaaktivist postete als Kommentar zum Facebook-Post eines AfD-Politikers einen Link zu einem Medienbericht. Das erzeugte ein Vorschaubild, darauf der Schriftzug „Andy, Du bist so 1 Pimmel“. Der Stadtrat Andreas Jurca scheint sich durch diesen automatisch angezeigten Bildausschnitt offenbar angesprochen gefühlt haben.

Wer hinter der Verlinkung stand, war leicht festellbar: Alexander Mai postete mit einem Facebook-Account, der seinen Klarnamen enthielt. So stand einige Monate nach dem Posting die Augsburger Polizei mit der Abteilung Staatsschutz vor seiner Tür, durchsuchte seine Wohnung und beschlagnahmte technische Geräte. Der Vorwurf: strafbare Beleidigung.

Abschreckung für andere

Über das Verfahren gab es internationale Berichterstattung, es wurde mehrfach als überzogen kritisiert. Ein ähnliches Verfahren aus der Hansestadt Hamburg war bereits viel früher erledigt. Heute wurde es auch im Augsburger Fall nach wiederholtem Verschieben des Gerichtstermins vor dem Amtsgericht Augsburg eingestellt.

Auch wenn das Pimmelgate-Süd-Verfahren nun erledigt ist, kritisiert Mai die abschreckende Wirkung der Ermittlungen: „Wie werden sich andere fühlen, wenn schon ein Zeitungslink zu Hausdurchsuchungen führen kann?“, fragt der Mathematiker nach dem Prozess. Er bezieht sich dabei auch auf die Augsburger Oberbürgermeisterin, die dazu aufgerufen hatte, sich auch online gegen rechte Hetze einzusetzen.

Verurteilungen in anderen Punkten

Einer der weiteren Punkte im heutigen Prozess waren Vorwürfe wegen Veröffentlichung von Dokumenten zu dem entsprechenden Fall. Mit dem Durchsuchungsprotokoll der Polizei, welches Mai unerlaubt veröffentlicht hatte, wollte der Klimaaktivist darauf aufmerksam machen, dass er während der Durchsuchung nicht von seinem Telefon aus seine Anwältin anrufen durfte.

Zudem hatte Mai Stadtrats- und Ausschussprotokolle erstellt und veröffentlicht, in denen er unter anderem Mitglieder der AfD-Fraktion mit beleidigenden Ausdrücken bezeichnet hatte. Verhandelt wurde außerdem ein dreistündiger Kletterprotest zur Rettung von Bäumen. Bezüglich dieser drei Punkte erlegte das Gericht Mai eine Strafe von insgesamt 80 Tagessätzen auf. Das Amtsgericht Augsburg hat die Strafen gegenüber netzpolitik.org bestätigt, es können noch Rechtsmittel eingelegt werden.

Hinweis: Zunächst war von einem Oberbürgermeister die Rede. Es handelt sich aber um eine Oberbürgermeisterin. Wir haben das korrigiert.


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Author: Anna Biselli

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