Die Vorfälle an Kölner Seen häufen sich: Nachdem ein Schwan in der Nacht zu Freitag (24. Mai) an einem verschluckten Angelhaken verendet ist, hat es erneut einen Bissvorfall gegeben. Express.de berichtete zuerst über den Vorfall.
Wie Claudia Scherping (57) von „Schwäne Köln“ berichtet, ist am Fühlinger See eine Kanadagans von einem Hund gebissen und schwer verletzt worden.
Fühlinger See in Köln: Kanadagans von Hund gebissen
Im aktuellen Fall war das Team von „Schwäne Köln“ eigentlich am Fühlinger See unterwegs, um nach einem eventuell verletzten Schwan zu gucken. „Der Schwan war nicht verletzt, aber uns fiel eine Kanadagans mit einem hängenden Flügel auf“, schildert Claudia Scherping.
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Normalerweise würde dies auf einen Bruch hinweisen. „Doch als wir das Tier gesichert hatten, sahen wir eine größere Fleischwunde unter dem Flügel, bedingt durch einen Biss“, erklärt sie. Die Kanadagans sei zu einem vogelkundigen Tierarzt gebracht worden. Scherping: „Wir hoffen, dass sie bald wieder fit ist.“
Sie appelliert, dass Hund bitte anzuleinen sind. „Es ist Brut- und Setzzeit. Außerdem sind einige Wasservögel schon in der Mauser und können nicht wegfliegen“, erklärt die engagierte Kölnerin.
Bericht auf Facebookseite von Schwäne Köln mit großer Resonanz
Ihr Bericht auf Facebook wurde bereits mehrfach kommentiert und geteilt. Eine Frau, die selbst Hundebesitzerin ist, schreibt: „Was ist eigentlich so schwer daran, seinen Hund an die Leine zu nehmen? Haben andere Tiere weniger Rechte? Meine Güte, einfach mal Rücksicht nehmen!“
Auch der Kommentar eines Mannes spricht vielen aus der Seele, als er es als „größte Sauerei“ bezeichnet, die verletzte Gans dann einfach so zurückzulassen. „Die Leute haben selber einen Hund und scheren sich einen Scheiß um andere Tiere, das ist wirklich einfach nur noch in meinen Augen abartig“, schreibt er und erzählt, dass er bereits mehrere E-Mails an die Stadt Köln und ans Ordnungsamt geschrieben, aber niemand geantwortet habe.
In öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen in Köln gilt Anleinpflicht – und zwar für alle Hunde. Ausnahmen sind besonders ausgewiesene Hundeauslaufbereiche. „Es besteht Leinenpflicht, ich kapiere nicht, warum das so lasch gehandhabt wird“, kommentiert eine Frau. (red)