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Nippelgate: Willkür von Facebook war rechtswidrig
Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt, dass Meta die Facebook-Seite der Filmwerkstatt Düsseldorf rechtswidrig gesperrt hatte. Das Urteil ist ein wichtiges Signal gegen die Willkür großer Online-Dienste und schützt die Kunst- und Meinungsfreiheit.
Rund vier Jahre ist es her, dass Facebook den Account der Filmwerkstatt Düsseldorf ohne Angaben von Gründen sperrte. Mutmaßlich stießen sich die automatisierten Moderationssysteme des sozialen Netzwerks an zu viel nackter Haut. Der gemeinnützige Verein warb damit für eine Aufführung. Gegen diese willkürliche Sperre, gegen welche die Filmwerkstatt nicht einmal Einspruch einlegen konnte, zog sie vor Gericht.
Nun bestätigt das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) das Urteil der Vorinstanz: Die Sperre war rechtswidrig. Das teilt die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) mit. Gemeinsam mit der Anwaltskanzlei Hausfeld hatte die Nichtregierungsorganisation das Verfahren begleitet und konnte sich auf ganzer Linie durchsetzen.
„Das Urteil ist nicht nur ein Erfolg für die Kunstfreiheit“, sagt Jürgen Bering, Jurist und Leiter des Centers for User Rights der GFF, in einer Pressemitteilung. Es zeige, dass Rechte von Nutzer:innen gegenüber internationalen Digitalkonzernen auch an deutschen Gerichten durchgesetzt werden können. „Das ist eine sehr gute Nachricht für den Schutz unserer Grundrechte im Netz“, sagt Bering.
Facebook hatte Marktmacht missbraucht
Schon das Landgericht Düsseldorf hatte im Vorjahr festgestellt, dass Meta seine marktbeherrschende Stellung ausgenutzt hatte. Selbstverständlich war dies nicht: Üblicherweise können nur Verbraucher:innen diesen Rechtsweg beschreiten, für gemeinnützige Vereine wie die Filmwerkstatt gilt dies nicht notwendigerweise. Viele Online-Dienste, insbesondere solche aus den USA, haben ihren Sitz in Irland oder anderen EU-Ländern, wodurch dortige Gerichte zuständig wären.
Deutsche Gerichte konnten dennoch in dem Verfahren entscheiden, weil es sich um eine kartellrechtliche Streitigkeit handelte. Aufgrund der Marktmacht des Anbieters konnte der Filmverein diesen wichtigen Kommunikationskanal nicht nutzen. Obwohl nicht einmal Facebook im Nachhinein nachvollziehen konnte, warum es gleich den ganzen Account gelöscht hatte, musste die Filmwerkstatt obendrein eineinhalb Jahre auf die Aufhebung der Sperre warten.
Solche krassen Fälle von Willkür von Online-Diensten sollten inzwischen nicht mehr möglich sein. Zum einen hatte der Bundesgerichtshof bereits im Jahr 2021 geurteilt, dass für solche drastischen Moderationsentscheidungen hohe Hürden bestehen. Zum anderen ist zwischenzeitlich der Digital Services Act (DSA) in Kraft getreten. Das EU-Gesetz enthält Vorgaben für Anbieter, welche nun Sperren begründen und zudem Beschwerdemöglichkeiten für Nutzer:innen einrichten müssen.
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Author: Tomas Rudl