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Nach CORRECTIV-Recherche: Deutsche Umwelthilfe mahnt 15 Gasversorger ab

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Nach CORRECTIV-Recherchen fordert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) 15 Gasversorger per Unterlassungserklärung auf, ihre Werbung für „klimaneutrales“ Erdgas einzustellen. Alle Unternehmen bieten Verbraucherinnen und Verbrauchern vermeintlich klimaneutrales „Ökogas“ an, dessen CO2-Emissionen durch Investitionen in Klimaschutzprojekte ausgeglichen werden sollen. Vorausgegangen war der Abmahnungswelle eine Auswertung der Kompensationsaktivitäten von über 100 deutschen Gasversorgern und kommunalen Stadtwerken durch CORRECTIV für einen Zeitraum von 2011 bis 2024.

Das Ergebnis: 116 Gasversorger haben CO2-Gutschriften aus Klimaschutzprojekten genutzt, die laut wissenschaftlicher Einschätzung nicht zur Kompensation geeignet sind. Damit wurden mit sehr großer Wahrscheinlichkeit 10 Millionen Tonnen weniger CO2 eingespart oder reduziert als von den Gasversorgern behauptet. Eng begleitet wurde die Auswertung von Wissenschaftlerinnen und Experten, auch von der DUH.

Öko-Tarife seien eine dreiste Verbrauchertäuschung

Von den 116 Gasversorgern hat die DUH stichprobenartig 15 Unternehmen ausgewählt, die klimaneutrales Erdgas bewerben. Die CO2-Gutschriften dieser Unternehmen stammen aus Waldschutz-und Kochofen-Projekten, die Brennholz einsparen und damit CO2 vermeiden sollen. Während das CO2, das beim Verbrennen von Erdgas entsteht, „für viele Jahrhunderte in der Erdatmosphäre bleibt“, könne nicht garantiert werden, dass die Bäume in Projektgebieten für diesen langen Zeitraum erhalten bleiben und auch die untersuchten Kochofen-Projekte „werden hinsichtlich ihres Einsparpotentials völlig überschätzt“, sagt Agnes Stauter, DUH-Leiterin der ökologischen Marktüberwachung.

Die vermeintlichen Öko-Tarife seien eine „dreiste Verbrauchertäuschung“, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Die von uns zur Unterlassung aufgeforderten Erdgasversorger führen umweltbewusste Kundinnen und Kunden hinters Licht und gaukeln ihnen klimaneutrale Ökobilanzen ihrer Gastarife vor, die es in der Realität nicht gibt.“ Ein „irreführendes“ Vorgehen, das die DUH mit Unterlassungserklärungen unterbinden möchte.

Vorgegangen wird unter anderem gegen die Werbeversprechen von Eon und den Stadtwerken Landshut und Neu-Isenburg. Dies sei allerdings nur der erste Schritt: „Wir werden in diesem Jahr weitere irreführende Werbung von Gasversorgern mit Rechtsverfahren verfolgen“, sagt Resch. Alle weiteren Gasversorger, denen CORRECTIV nachweisen kann, in den vergangenen Jahren ebenfalls fragwürdige CO2-Gutschriften genutzt zu haben, können in einer Datenbank eingesehen werden.

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Author: Stella Hesch

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