Außerdem legte sie noch einmal ihre Sichtweise über die Zuständigkeit in diesem Fall dar: Die Bezirksvertretung käme in allen Angelegenheiten die Entscheidung zu, deren Bedeutung nicht wesentlich über die Bezirksgrenzen hinausreiche. Bei der Mercatorstraße aber handele es sich um eine Kreisstraße, die in das künftige Grundnetz für den motorisierten Individualverkehr einbezogen werden soll, außerdem sei sie Teil des Vorbehaltsnetzes für Feuerwehr- und Rettungseinsätze.
Damit habe diese auch eine bezirksübergreifende Bedeutung, womit Maßnahmen bis 300.000 Euro Kosten als Angelegenheit der laufenden Verwaltung anzusehen seien. Die Verwaltung verwies weiterhin auf die Entscheidung des Verwaltungsgericht zur Sperrung der Kitschburger Straße in Lindenthal: Da auch diese Teil des Vorbehaltsnetz ist, hatte das Gericht die Zuständigkeit über die Entscheidung dem Rat zugesprochen, nicht der Bezirksvertretung Lindenthal.
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