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Link auf linksunten: Freispruch von Journalist rechtskräftig

Dieser Artikel stammt von Netzpolitik.org.

Link auf linksuntenFreispruch von Journalist rechtskräftig

Fabian Kienert, Redakteur beim Sender Radio Dreyeckland, stand vor Gericht, weil er einen Link gesetzt hatte. Er wurde freigesprochen, doch die Staatsanwaltschaft hat sich bis zum letzten Moment die Möglichkeit offengehalten, in Revision zu gehen. Jetzt ist der Freispruch rechtskräftig.


Martin Schwarzbeck – in Öffentlichkeitkeine Ergänzungen
Die Zeit für eine Revisionsbegründung ist abgelaufen: Fabian Kienert ist jetzt rechtskräftig freigesprochen. – Logo: Radio Dreyeckland; Justitia: Pixabay; Montage: netzpolitik.org

Fabian Kienert hat eine bewegte Zeit hinter sich. Der Redakteur beim Sender Radio Dreyeckland hatte in einer kurzen Meldung auf der Website des Senders darüber berichtet, dass die Ermittlungen gegen die linke bis linksradikale Open-Posting-Plattform linksunten.indymedia.org eingestellt wurden. Zum Abschluss des Textes verwies er darauf, dass die Seite weiterhin als Archiv zugänglich ist und setzte einen Link, der dorthin führt.

Die Antwort des Staates war einigermaßen radikal. Weil Kienert mit dem Link angeblich eine verbotene Vereinigung unterstützt habe, drangen Polizist*innen in seine Wohnung und in die Geschäftsräume des Senders ein. Kienerts Mobiltelefone, sein Laptop, eine SD-Karte sowie fünf USB-Sticks wurden beschlagnahmt.

Das Landgericht Karlsruhe entschied jedoch, dass Kienert unschuldig ist. Unter anderem, weil fraglich sei, ob die verbotene Vereinigung, die Kienert mit dem Link laut Staatsanwaltschaft unterstützt haben soll, überhaupt noch existiert. Und was nicht existiert, kann man auch nicht unterstützen.

Revision als unzulässig verworfen

Die Staatsanwaltschaft legte Revision ein. Doch auch einen Monat nach Zustellung des schriftlichen Urteils ging beim Landgericht keine Begründung für die Revision ein. Mit Beschluss vom 23. September habe das Landgericht die Revision deshalb als unzulässig verworfen, so eine Pressemitteilung des Senders.

Das ist ungewöhnlich, normalerweise wird die Revision entweder begründet oder zurückgezogen. So blieb Kienert lange in Unsicherheit. Seine Verteidigerin Angela Furmaniak sagt: „Dass die Revision der Staatsanwalt verworfen wurde, weil die Frist zur Begründung der Revision nicht eingehalten wurde, setzt ein letztes Ausrufezeichen hinter eine insgesamt irritierende Verfahrensführung der Staatsanwaltschaft.“

Verfassungsbeschwerde läuft

Nun ist Kienert rechtskräftig freigesprochen. „Ich bin erleichtert, dass dieses Verfahren nun endlich beendet ist, auch wenn die Verunsicherung, die durch die Hausdurchsuchung verursacht wurde, bleibt“, sagt er. David Werdermann von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die Kienert juristisch unterstützt, sagt: „Besser spät als nie: Bei der Staatsanwaltschaft ist offenbar endlich Vernunft eingekehrt. Eigentlich hätte dieses Verfahren nie eröffnet werden dürfen.“

Kienert hat gemeinsam mit der GFF eine Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung seiner Wohnung eingelegt. Diese ist noch anhängig. „Damit wollen wir klären lassen, dass die Hausdurchsuchung die Presse- und Rundfunkfreiheit verletzt hat“, sagt David Werdermann.

Radio Dreyeckland fordert nun eine schnelle und transparente Löschung aller in diesem Fall erhobenen Daten, die Vernichtung sämtlicher „Objektordner“ der Polizei über Radio Dreyeckland und „politische Konsequenzen aus dem Kampf der Staatsanwaltschaft gegen die Grundrechte“.

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Author: Martin Schwarzbeck

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