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Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen: Unterschriebener Stimmzettel ist ungültig

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Faktencheck

Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen: Unterschriebener Stimmzettel ist ungültig

Vor den Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen kursiert eine alte Falschmeldung erneut: Online wird dazu geraten, den Stimmzettel zu unterschreiben. Doch das macht die Stimme ungültig.

von Gabriele Scherndl

Der Stimmzettel soll wie bei allen parlamentarischen Wahlen auch bei den Landtagswahlen in Thüringen und Sachsen nicht unterschrieben werden. Das macht die Stimme ungültig. (Quelle: Udo Herrmann / Chromorange / Picture Alliance)
Behauptung

Um Wahlbetrug zu verhindern, solle man den Stimmzettel unterschreiben.

Aufgestellt von: Beiträgen in Sozialen Netzwerken
Datum:
30.08.2024

Quelle

Bewertung

Falsch
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Falsch. Den Stimmzettel zu unterschreiben, macht diesen ungültig.

Auch vor den Landtagswahlen in Thüringen und Sachsen, die am 1. September 2024 stattfinden, wird eine alte Falschmeldung wieder vermehrt verbreitet: Nutzerinnen und Nutzer rufen auf Facebook und X dazu auf, den Stimmzettel zu unterschreiben. 

In den meisten Fällen richtet sich der Aufruf gezielt an AfD-Wählerinnen und -Wähler, teils auch an jene, die „Altparteien“ wählen würden. Teils wird explizit auf die anstehenden Landtagswahlen Bezug genommen und vereinzelt sogar behauptet, die Stimme zähle doppelt, wenn der Stimmzettel unterschrieben ist.

Vor Wahlen kursiert dieses Sharepic immer wieder. Doch ein Stimmzettel darf nicht unterschrieben werden, das macht die Stimme ungültig. (Quelle: X; Screenshot und Schwärzung: CORRECTIV.Faktencheck)

Stimmzettel unterschreiben macht Stimme ungültig – auch bei Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen

Doch wer seine Stimme abgeben will, sollte den Stimmzettel nicht unterschreiben. Auf der Webseite der Bundeswahlleiterin heißt es dazu, Stimmzettel mit einem Zusatz seien ungültig, „denn die Stimmabgabe soll sich auf das klare sachliche Votum ohne persönliche oder politische Anmerkungen beschränken“. Rechtlich relevant seien auch „Beifügungen, die das Wahlgeheimnis gefährden oder den ordnungsgemäßen Wahlablauf stören können“. 

Die Bundeswahlleiterin bezieht sich auf ihrer Webseite auf die Bundes- und Europawahl, doch entsprechende Passagen finden sich auch in den Wahlgesetzen Thüringens und Sachsens. In beiden steht: „Ungültig sind Stimmen, wenn der Stimmzettel […] einen Zusatz oder Vorbehalt enthält.“

Wer Briefwahl macht, muss jedoch tatsächlich eine Unterschrift setzen. Die kommt aber nicht auf den Stimmzettel, sondern auf den beigefügten Wahlschein, auf dem sich eine eidesstattliche Erklärung befindet.

Die Falschbehauptung kursiert seit Jahren und in Bezug auf verschiedene Wahlen. Häufig soll dabei der Eindruck erweckt werden, die Anweisung käme von der AfD. Die Partei dementiert aber seit Jahren, eine solche Anweisung herausgegeben zu haben.

Redigatur: Matthias Bau, Uschi Jonas

Die wichtigsten, öffentlichen Quellen für diesen Faktencheck:

  • Glossar der Bundeswahlleiterin: Link (archiviert)
  • Thüringer Wahlgesetz für den Landtag, Paragraf 39: Link (archiviert)
  • Sächsisches Wahlgesetz, Paragraf 38: Link (archiviert)
  • Infoheft Wahlen Thüringen, Thüringer Landesamt für Statistik: Link (PDF, archiviert)
  • Wie wähle ich, Sächsischer Landtag: Link (archiviert)
  • Informationen zu Wahlberechtigung, Wählen, Wahlbeobachung, AfD Kompakt: Link (archiviert)

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Author: Gabriele Scherndl

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