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Klima Freunde und Gut wollen FC Ausbau im Äußeren Grüngürtel im öffentlichen Teil der Ratssitzung verhandeln

Report-K

Das Symbolbild zeigt einen Ausschnitt des Saals im Spanischen Bau in dem der Rat der Stadt Köln tagt Die Aufnahme entstand im Frühjahr 2024.

Köln | Mit einem Dringlichkeitsantrag wollen die Klima Freunde und Gut die Ausbaupläne des 1. FC Köln im Äußeren Grüngürtel im öffentlichen Teil der Ratssitzung verhandelt wissen. Zudem stellen sich die beiden Ratsgruppen hinter den Vorschlag der BUND Kreisgruppe. Die Ratssitzung ist am morgigen Dienstag 1. Oktober 2024.

Die Ausgangslage

In die morgige Ratssitzung brachte die Stadtverwaltung Köln in den nichtöffentlichen Teil eine Vorlage ein, die als Kompromiss für die Ausbaupläne des 1. FC Köln im Äußeren Grüngürtel genannt wird. Da es sich um einen Pachtvertrag handelt, soll dieser im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung behandelt werden. Im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung brachte das Ratsbündnis aus Grünen, CDU und Volt einen Änderungsantrag ein, der die Stadtverwaltung auffordert die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, dass auf der Gleueler Wiese nicht gebaut werden dürfe. SPD und FDP signalisierten, dass sie den Vorschlag der Stadtverwaltung für gut befinden. Offen bleibt der Ausgang des Gerichtsverfahrens vor dem OVG NRW in Münster bei dem der Bebauungsplan für die Erweiterung des Rheinenergie-Sportparks durch eine Normenkontrollklage einer Bürgerinitiative und eines Naturschutzverbandes geprüft wird.

Klug ausformulierter Dringlichkeitsantrag

Diese Pläne der Verhandlung der Sache in nichtöffentlicher Sitzung wollen nun die Ratsgruppen Gut und KlimaFreunde im öffentlichen Teil verhandeln. Dazu der Dringlichkeitsantrag 1339/2024. Dessen Antrag sieht vor, dass die 1. FC Köln GmbH & Co KGaA auf der bereits versiegelten Parkplatzfläche ihr Leistungszentrum errichten darf. Damit folgen die Ratsgruppen dem Vorschlag der Kreisgruppe des BUND Köln, der auch von den Vereinen Rheinischer Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz (RVDL) und dem Verein Fortis Colonia unterstützt wird. Zudem soll das Unternehmen Ausgleichsmaßnahmen im Äußeren Grüngürtel und im Stadtbezirk durchführen. Für die Möglichkeit dort das Leistungszentrum zu errichten verzichtet der Verein auf die Nutzung weiterer Trainingsplätze im Äußeren Grüngürtel. Die Stadt Köln soll dem Verein Trainingsplätze außerhalb des Äußeren Grüngürtel anbieten und diese für die Nutzung durch den 1. FC Köln ertüchtigen.

Rücknahme des Planungsrechts durch den Rat der Stadt Köln

Der entscheidende Punkt des Antrages der beiden Ratsgruppen ist allerdings unter Punkt 4 vermerkt: „Der Rat der Stadt Köln hebt die planungsrechtlichen Satzungsbeschlüsse zur „Erweiterung des RheinEnergieSportparks“ (Feststellungsbeschluss zur 209. Änderung des Flächennutzungsplans, 1087/2020, und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan, 63419/02, „RheinEnergieSportpark“, Juni 2020) auf.“ Was sehr formalrechtlich klingt ist der entscheidende Punkt, der eine Beratung im öffentlichen Teil rechtfertigt, denn diese beiden Verfahren sind kein Vertrag zwischen der Stadt und in diesem Fall dem FC, sondern öffentlich-rechtliche und förmliche Verfahren. Stimmte der Rat diesem Punkt zu, wäre dem Verfahren vor dem OVG NRW die Grundlage entzogen. Mehr noch: Damit kann die Gleueler Wiese nicht bebaut werden. Um die Interessen des 1. FC Köln am Bau eines Leistungszentrums zu sichern soll ein öffentlich-rechtlicher und notariell beurkundeter Vertrag zwischen der Stadt und der 1. FC Köln GmbH & Co KGaA geschlossen werden. Damit bleibt der Rat der Stadt Köln und die städtische Verwaltung Herrin des Verfahrens und der 1. FC Köln Vertragspartner.

Neuer Vertrag zwischen Stadt und FC

Der Dringlichkeitsantrag der Ratsgruppen sieht an dieser Stelle vor, dass die Stadt dem 1. FC Köln die Errichtung seines Leistungszentrums auf dem Parkplatz zusichert. Das heißt der FC könnte bauen. Im Gegenzug verzichtet der FC auf den Bau weiterer Trainingsanlagen im Äußeren Grüngürtel und gibt seine Zustimmung zur Aufhebung des bereits geschaffenen Planungsrechts. Denn durch das im Juni 2020 durch den Rat geschaffene Planungsrecht besteht Vertrauensschutz, da dieses Recht durch ein öffentlich-rechtliches und damit förmliches Verfahren zustande kam.

Die Dringlichkeit ihres Antrages begründen die Ratsgruppen damit, dass bei dem geplanten Pachtvertrag die Vereine, die die Trainingsplätze bisher nutzen, als Verlierer dastehen: „Der Breitensport ist durch Flächenverdrängung in Folge der Ausbaupläne des 1.FC Köln akut in Gefahr. Die Abwehr dieser ist nur möglich bevor es zu erbaurechtlichen Vergabe der Flächen kommt.“

In einer Mitteilung der Ratsgruppen schreibt Karina Syndicus, Vorsitzende der Ratsgruppe: „Der FC macht sehr deutlich, dass er die Gleueler Wiese in Zukunft bebauen möchte und hier keine Möglichkeit unausgeschöpft lassen wird. Um dem vorzugreifen, nutzen auch wir jede Möglichkeit, damit die Wiese unangetastet bleibt. Wer sagt, es sei doch nur eine kleine Wiese, hat nicht verstanden, dass wir verhindern müssen, dass die Grüngürtel ständig angeknabbert werden.“

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