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Vor dem Landgericht Traunstein begann die Beweisaufnahme zur Schmerzensgeldklage eines Opfers sexuellen Missbrauchs gegen das Erzbistum München und Freising in Höhe von 300.000 Euro. Der Kläger muss beweisen, dass ihn der Missbrauch aus der Bahn geworfen hat.
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Author: Elena Kolb
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