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Justizministerkonferenz: Zweitschlüssel für Autos und mehr Staatstrojaner bitte

Dieser Artikel stammt von Netzpolitik.org.

JustizministerkonferenzZweitschlüssel für Autos und mehr Staatstrojaner bitte

Die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister möchte, dass Ermittlungsbehörden in Zukunft Zweitschlüssel für Autos bekommen können. Außerdem pochen sie auf einen einfacheren Einsatz von Staatstrojanern.


Markus Reuter – in Überwachungeine Ergänzung
Justizminister:innen wollen Autos und Messenger aufmachen. (Symbolbild) – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Ivan Kazlouskij

Die 95. Justizminister-Konferenz ist gestern mit 34 beschlossenen Initiativen zu Ende gegangen. Diese werden nun an das Bundesjustizministerium zur Bearbeitung weitergereicht.

Eine der Initiativen erregte schon vor der Konferenz die Gemüter. So hatte das grün-schwarz regierte Baden-Württemberg eine Initiative gestartet, damit Autohersteller den Strafverfolgungsbehörden auf Anforderung einen Zweitschlüssel oder Zugangscode zu Autos von Verdächtigen herausgeben müssen. Hintergrund ist, dass die modernen Diebstahlsicherungen von Fahrzeugen auch Ermittler:innen bremsen, wenn sie zum Beispiel ein Auto verwanzen wollen.

Dieser Antrag wurde nun auf Konferenz angenommen. Im Beschluss (PDF) der Konferenz werden Signal und Telegram ausdrücklich genannt, dort heißt es außerdem:

Die Justizministerinnen und Justizminister bitten den Bundesminister der Justiz, sich der Thematik einer gesetzlichen Verpflichtung Dritter zur Mitwirkung bei der verdeckten Fahrzeugöffnung bei Maßnahmen nach §§ 100c, 100f und 100h StPO anzunehmen.

Neben der Autoschlüsselinitiative wurde auch ein Antrag zu verschlüsselten Messengern (PDF) angenommen. Dort heißt es, dass mit der sogenannten Quellen-TKÜ (Staatstrojaner) zwar ein rechtliches Instrument zur Verfügung stünde, dass eine Überwachung der Kommunikation vor der Verschlüsselung ermögliche, dieses aber wegen des „technischen Aufwands“ und der „rechtlichen Hindernisse“ kaum genutzt werde. Als Lösung für dieses postulierte Problem soll das Bundesjustizministerium ein gesetzliches „Betretungsrecht zur Wohnung des Beschuldigten zum Zwecke der Aufbringung von Software“ prüfen. Ein solches Betretungsrecht ist auch im neuen BKA-Gesetz enthalten.

Außerdem fordern sie das Ministerium auf, zusammen mit dem Bundesinnenministerium zu prüfen „welche weiteren technischen und rechtlichen Schritte zur Erleichterung der Anwendung der Quellen-TKÜ umgesetzt werden können“ um den, wie es die Konferenz nennt  „derzeitigen weitgehenden Leerlauf der Regelungen über die Quellen-TKÜ und der daraus folgenden Entstehung rechtsfreier digitaler Räume entgegenzuwirken.“ Im Klartext: Die Justizministerkonferenz würde gerne häufiger und einfacher Staatstrojaner einsetzen.

Zu den weiteren Beschlüssen der Konferenz gibt es einen Übersichtsartikel bei LTO.

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Author: Markus Reuter

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