Köln | Ein Streit um die Holzkohlegrills in der Kölner Weidengasse endet vor dem Verwaltungsgericht Köln mit einem Vergleich. In der Weidengasse dürfen Speisen weiterhin mit Holzkohlegrills zubereitet werden. Allerdings müssen die Betreiber weitere Maßnahmen vornehmen, um die Geruchsbelästigungen der Anwohnenden zu reduzieren.
Das ist das Ergebnis eines Erörterungstermins vor dem Verwaltungsgericht Köln, der unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand. Das Gericht bestätigte die Haltung der Stadt Köln gegen den Betrieb der Holzkohlegrills vorzugehen. Grundlage dafür bildet das Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG). Aber den Betrieb zu untersagen sei unverhältnismäßig, so das Gericht.
Die Gerüche könnten durch Filteranlagen um 90 Prozent reduziert werden. Das Gericht: „Der gereinigte Geruch würde voraussichtlich auch als „angenehmer“ oder „ortsüblicher“ wahrgenommen als das ungereinigte Rohgas. Die bereits vorhandenen Filteranlagen erzielten bislang zwar nicht das gewünschte Ergebnis. Laut Sachverständigengutachten könnte dies aber an fehlenden Komponenten oder an fehlerhafter Wartung und Reinigung beruhen. Eine Verbesserung könnte dadurch erzielt werden, dass die bereits vorhandenen Filteranlagen „aufgerüstet“ und nach Herstellerangaben gewartet und gereinigt werden. Die Beteiligten haben daraufhin einen Vergleich geschlossen, wonach die Stadt Köln die Untersagungen aufhebt und sich die Kläger im Gegenzug verpflichten, die Geruchsemissionen der in ihren Restaurants genutzten Holzkohlegrills bis zum 30. April 2025 dauerhaft um den Wert von mindestens 90 Prozent zu vermindern und dies gegenüber der Stadt nachzuweisen.“
Durch den Vergleich sind alle Verfahren beendet und es darf in der Weidengasse weiter gegrillt werden.
Aktenzeichen der Klageverfahren: 9 K 3789/24, 9 K 3790/24, 9 K 3834/24, 9 K 4283/24 und 9 K 4338/24
Aktenzeichen der Eilverfahren: 9 L 1234/24, 9 L 1235/24, 9 L 1255/24 und 9 L 1403/24