Köln | Es geht um die Grundsteuer 2025 nach der Grundsteuerreform. Auf die Höhe der Grundsteuer hat die Kommune – in diesem Fall die Stadt Köln – über die Hebesätze Einfluss. Von der Grundsteuer sind übrigens alle Kölner:innen betroffen auch Mieter:innen, denn sie ist Teil der Nebenkosten. Beim Haus- und Grundbesitzerverein in Köln schrillen die Alarmglocken.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B beträgt in Köln aktuell 515 Prozent. Geht es nach der Stadtverwaltung, und das will diese dem Rat der Stadt Köln zur nächsten Sitzung des Finanzausschusses vorschlagen, soll dieser Hebesatz nicht verändert werden. Entscheiden wird der Rat der Stadt Köln dies in seiner Sitzung im November. Das hört sich erst einmal toll an. Alles wird teurer, sogar die Butter, aber die Stadt Köln hält die Hebesätze stabil. Die städtischen Kommunikatoren haben in diese Richtung schon an entsprechenden Werbebotschaften gebastelt. So titelt die Stadt Köln „Hebesätze für die Grundsteuer sollen beibehalten werden“.
Stadtkämmerin Prof. Dr. Dörte Diemert wird von der Stadtverwaltung so schriftlich zitiert: „Trotz der angespannten Haushaltslage und der dringend erforderlichen Haushaltskonsolidierung haben wir uns entschieden, die seit 2012 unverändert geltenden Hebesätze nicht anzuheben. Die Entscheidung haben wir auch mit Blick darauf getroffen, dass sich im Zuge der Neubewertungen der Grundstücke durch die Grundsteuerreform teils ohnehin Mehrbelastungen für die Bürger*innen ergeben werden.“ Diemert will keine differenzierten Hebesätze einführen, sondern bei einem einheitlichen Hebesatz bleiben. In diesem aktuellen Haushaltsjahr nimmt die Stadt Köln mit der Grundsteuer B insgesamt 235 Millionen Euro ein. Die Grundsteuer A für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke spielt in Köln mit 138.000 Euro keine Rolle.
Die Stadt spricht von moderaten Hebesätzen im kommunalen Vergleich. Die Mitteilung der Stadt Köln an die Öffentlichkeit erwähnt die Vorschläge der Finanzverwaltung NRW mit keinem Wort. Insgesamt erwartet die Kämmerin durch ihren Vorschlag Mehrerträge von 23 Millionen Euro pro Jahr. In ihren Haushaltsentwurf will die Kämmerin daher für 2025 Einnahmen von 259,75 Millionen Euro aus der Grundsteuer einstellen. Der Vorschlag der Kämmerin bedeutet, dass sie mit rund 10 Prozent Mehreinnahmen durch die Grundsteuer in Köln rechnet.
Zum Hintergrund ein paar Zahlen und Fakten
Das Bundesverfassungsgericht hat am 10. April 2018 die Grundsteuer in ihrer jetzigen Form für grundgesetzwidrig erklärt und dem Gesetzgeber und den Finanzämtern bis zum 31. Dezember 2024 Zeit gegeben, eine grundgesetzkonforme Regelung zu finden.
Das Statistische Bundesamt weist für das Jahr 2023 in Deutschland für die Grundsteuer B 15,1 Milliarden Euro als Einnahmen der Kommunen aus. Das waren 1,3 Prozent mehr als noch 2022. Ähnlich wie in Köln spielt die Grundsteuer A keine so große Rolle, denn sie brachte 0,4 Milliarden Euro ein. Zur Einordnung lag der Hebesatz der Grundsteuer B im Durchschnitt aller Gemeinden in Deutschland bei 493 Prozent. Bei der Grundsteuer A lag der Durchschnittswert bei 355 Prozent.
Hamburg belegte im Jahr 2022 mit einem Grundsteuerhebesatz von 540 Prozent einen der Spitzenplätze im Ranking. Auf der Seite „hamburg.de“ schreibt Hamburg, dass es sich an die Vorgabe „aufkommensneutral halten wolle“ Dies soll sowohl im Bereich „Wohnen“ wie „Nicht Wohnen“ gelten. Der neue Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Hamburg bei 975 Prozent und ist mit Köln nicht mehr vergleichbar, da Hamburg als Bundesland andere Regelungen trifft als NRW. Damit sind die Hebesätze in Zukunft nicht mehr vergleichbar, was die Kölner Stadtverwaltung mit „moderat“ suggerieren möchte.
Das Aber
Das Aber steckt in dem Wort „aufkommensneutral“. Die Grundsteuer verändert sich, soll aber eigentlich nicht steigen. Das war die Vorgabe bei der Neuregelung der Grundsteuer, die auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zurückgeht, das eine fairere Besteuerung einforderte. Da die Grundsteuer aber aus zwei Komponenten besteht, einmal der Festsetzung durch die Länder mit dem Einheitswert und den Hebesätzen der Kommunen, müssen diese aufeinander abgestimmt sein, damit sich die Grundsteuer nicht verteuert. Und hier kommt das „Aber“.
Tastet die Stadt Köln den Hebesatz nicht an, generiert sie Mehreinnahmen, ergo, die Grundsteuer steigt. Die Empfehlung der Finanzverwaltung NRW, so der Haus und Grundbesitzerverein Köln, ist eine Reduzierung des Hebesatzes der Grundsteuer B in Köln auf 464 Prozent. Käme der differenzierte Hebesatz in Anwendung, dann müsste der Hebesatz sogar auf 356 Prozent reduziert werden.
Die klamme Kommune
Aktuell ist die Stadtverwaltung Köln nicht in der Lage einen Haushaltsentwurf in den Rat der Stadt Köln für das Jahr 2025 einzubringen oder hat diesen eingebracht. Seit dieser Woche gibt es die Meldung, dass die Stadt Köln mit Baustelle „Miqua“ wieder im Schwarzbuch des Bundes der Steuerzahler gelandet ist, da die Kosten, statt projektiert mit 50 Millionen Euro, auf 190 Millionen Euro angestiegen sind. Die Opernbaustelle liegt bei 1,5 Milliarden Euro, der Rat hat einem Weiterbau zugestimmt, der Ausgang sowohl was die Kosten angeht, wie den Fertigstellungstermin alles offen. Die Liste lässt sich fortsetzen mit dem Römisch-Germanischen Museum, der Historischen Mitte und so weiter. Die Stadtverwaltung Köln braucht Geld, das dürfte klar sein.
Der Kölner Haus- und Grundbesitzerverein schreibt in seiner Mitteilung: „Es ist den Bürgern dieser Stadt überhaupt nicht zu erklären, warum sie noch mehr Steuern bezahlen sollen, während sich die Stadt unfähig zeigt, allein durch das Missmanagement der vielen Großprojekte sparsam mit dem Geld der Bürger – denn das sind Steuern – umzugehen. Vor allem ist das Unverständnis umso größer, als dass es für die irrwitzig hohen Kostensteigerungen bislang keinerlei persönliche Konsequenzen gegeben hat.“
Die Grundsteuer betrifft alle
Die Grundsteuer zahlen aber nicht nur Immobilienbesitzer in Köln, sondern auch Mieter:innen. Denn die Grundsteuer wird in der Regel mit den Nebenkosten umgelegt. Winkt die Kölner Politik also den Vorschlag der Verwaltung durch, den Hebesatz nicht anzufassen, dann wird die Kölner Bevölkerung mit einer Mehrbelastung zu rechnen haben. Der Haus- und Grundbesitzerverein erklärt dazu: „Schon jetzt können sich bestimmte Einkommensgruppen das Wohnen in Köln nicht mehr leisten. Der Anteil der Bruttomiete am Gesamteinkommen liegt bei diesen Gruppen über 30%. Kommt nun eine massive Erhöhung der Grundsteuer hinzu, so wird in Köln das Wohnen für noch mehr Menschen unbezahlbar. Neuste Erhebungen des DIW vom gestrigen Tage unterstreichen diese Tatsache.“
Weiter heißt es in der Erklärung des Lobbyverbandes der Kölner Vermieter:innen: „Der Kölner Haus- und Grundbesitzerverein fordert die Politik mit aller Entschiedenheit auf, den Vorschlägen der Verwaltung nicht zu folgen und diese stattdessen anzuweisen, die aufkommensneutralen Hebesätze des Landes NRW anzuwenden. Folgt der Rat den Vorschlägen der Verwaltung, so kommt dies einer Bankrotterklärung von Verwaltung und Politik gleich. Denn beide Seiten haben sich dann unfähig gezeigt, in Köln die ausufernden Kosten, insbesondere von Großprojekten, zu kontrollieren und einzudämmen. In der privaten Wirtschaft hätte eine solche Führung umgehend den Dienst zu quittieren.“
Wohnen besteht auch in Köln aus der Kaltmiete und den Nebenkosten. Wer nach einer Mietpreisbremse ruft, der muss auch nach einer Nebenkostenbremse rufen.
Hinweis der Redaktion: Die Kölner Stadtkämmerin bot Pressevertreter:innen ein Hintergrundgespräch an, das aber nur in Präsenz erfolgte. Eine digitale Teilnahme ermöglichte das Presseamt der Stadt Köln nicht. Die Redaktion von report-K nahm an dem analogen Pressegespräch und Hintergrund nicht teil.