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FC Erweiterung und Gleueler Wiese wird Thema im Kommunalwahljahr 2025

Report-K

Das Archivfoto zeigt die Gleueler Wiese im Jahr 2020.

Köln | Eine gesamte Wahlperiode lang schleppt sich das Thema Erweiterung des 1. FC Köln im Äußeren Grüngürtel und die Frage nach der Gleueler Wiese durch die Kölner Kommunalpolitik. Das Oberverwaltungsgericht Münster wird in diesem Jahr keine Entscheidung mehr zum Bebauungsplan des Rheinenergiesportparks im Äußeren Grüngürtel von Köln treffen. Damit wird das Thema FC-Erweiterung auch im Kommunalwahljahr 2025 nicht von der Agenda rutschen, sondern präsent bleiben.

Keine Entscheidung des OVG NRW in 2024

Der Kölner Stadtrat in der Zusammensetzung vor der vergangenen Kommunalwahl hatte im Juni 2020 in geheimer Wahl die Erweiterung des Rheinenergie-Sportparks im Äußeren Grüngürtel entschieden. Die Grünen sprachen sich im Vorfeld dagegen aus und gewannen im Anschluss vor allem im Kölner Westen und Südwesten Kommunalwahl-, Bundestagswahl- und Landtagswahlkreise und Direktmandate in nie gekanntem Ausmaß. Die Stadt Köln veröffentlichte den beschlossenen Bebauungsplan im Amtsblatt und verschaffte ihm so Rechtsgültigkeit. Dagegen klagten die Bürgerinitiative Grüngürtel für Alle und der Nabu mit einer Normenkontrollklage vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster. Das Oberverwaltungsgericht Münster befand den Bebauungsplan in Teilen als rechtsunwirksam aber mit Heilungsmöglichkeiten und verwarf ihn gänzlich. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu. Dagegen klagt der 1. FC Köln und bekam vor dem Bundesverwaltungsgericht Recht und mehr noch, das oberste Gericht verwies den Gegenstand zur Beratung nach Münster zurück und bezweifelte die rechtliche Korrektheit der ersten Entscheidung der Verwaltungsrichter in NRW. Die müssen jetzt neu entscheiden. Aber das werden sie, so eine Antwort auf eine Anfrage von report-K, nicht mehr in diesem Jahr tun. Das Gericht: „Wann in den Verfahren voraussichtlich eine Entscheidung ergehen wird, ist derzeit noch nicht konkret absehbar.“

Damit rutscht das Thema in das Kommunalwahljahr 2025. Dass dieses Thema geräuschlos debattiert wird, davon ist in Köln nicht auszugehen.

Die nichtöffentliche Sitzung

Am 1.Oktober 2024 traf der Rat der Stadt Köln erneut Entscheidungen zum Ausbau des Rheinenergiesportparks, allerdings in nichtöffentlicher Sitzung. Da ging es zum einen um den Sportplatz, also ein Grundstück neben dem Geisbockheim und Franz Kremer Stadion, wo der 1. FC Köln sein Leistungszentrum bauen will. Das kann die 1. FC Köln GmbH &Co. KGaA, so dem Vernehmen nach – also was der Flurfunk des Rathauses hinter vorgehaltener Hand erzählen soll – nun im Rahmen eines erbbaurechtlichen Pachtvertrages mit einer Laufzeit von rund 95 Jahren, machen. Der Stadtrat legte zudem den Pachtzins fest. Der 1. FC Köln will aber, so sein Manager Philipp Türoff noch die endgültige Entscheidung des OVG NRW abwarten, bevor die Bagger anrollen.

Wer bekommt den Platz Fort Deckstein?

In der nichtöffentlichen Sitzung ging es auch um einen weiteren Sportplatz. Der trägt den Namen „Fort Deckstein, Platz 2“. Diesen erhält nicht die 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA dem Vernehmen nach, sondern der 1. FC Köln 01/07 e.V. zur Miete. Dieser Ascheplatz darf vom Verein in einen Kunstrasenplatz umgewandelt werden. Hier lohnt der Blick in die entsprechende Satzung der Stadt Köln. So regelt die „Richtlinie für die Überlassung von unbebauten Grundstücken zum Bau von Sportstätten Dritter“ aus dem Dezember 1978, dass Mieter solange von der Zahlung des Mietzinses befreit seien, so lange sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt seien. Es ist anzunehmen, dass dies beim Verein 1. FC Köln 01/07 e.V. der Fall sein dürfte.

An diesem Platz stellen sich aber weitere Fragen, wie etwa Sanitäreinrichtungen für die Sportler:innen, die dort trainieren? Dem Vernehmen nach können dort temporäre Anlagen errichtet werden, da im Fort Deckstein selbst, es die marode Bausubstanz und Schimmelbefall nicht zulassen, derartige Anlagen aktuell einzubauen. Eine weitere Frage ist, wo kommen die temporären Einrichtungen hin, wenn diese gebaut werden dürfen? Wohl kaum auf den Anstoßpunkt des Spielfeldes Fort Deckstein, Platz 2. Und was passiert, wenn die Stadt Köln das Fort Deckstein saniert hat? Hat der 1. FC Köln 01/07 e.V. dann Anspruch auf Räume im Fort, weil er ja den Sportplatz davor gemietet hat?

Szenario

Irgendwann in 2025 wird es eine Entscheidung des OVG NRW zum schon beschlossenen und veröffentlichten Bebauungsplan Erweiterung Rheinenergiesportpark geben. Der jetzt in nichtöffentlicher Sitzung beschlossene Pacht- und Mietvertrag zum einen mit der 1. FC Köln GmbH & Co KGaA und dem 1. FC Köln 01/07 e.V. werden dann unterschrieben vorliegen. Laut FC-Manager Türoff beginne das Unternehmen jetzt die Planungen voranzutreiben, will aber die Entscheidung der Richter abwarten bevor der FC die Bagger anrollen lasse, wenngleich der Manager sagt, er rechne mit einem Votum pro FC aus Münster.

Geht man von der Hypothese aus, dass die Richter in Münster den Bebauungsplan für rechtskräftig erklären, dann wird der 1. FC Köln den Sportplatz neben dem Franz-Kremer-Stadion mit dem Leistungszentrum bebauen. Dann fehlt dort ein Sportplatz. Darauf wies auch Türoff hin. Es können aber drei Fußballspielfelder* und vier Kleinspielfelder auf der Gleueler Wiese errichtet werden, denn dafür bestünde dann Baurecht nach einem rechtsgültigen Bebauungsplan (gerichtlich geprüft), den der Rat der Stadt Köln am 1. Oktober 2024 nicht geändert hat. Was übrigens nur in öffentlicher Sitzung geht. Bisher gibt es eine Abstimmung über eine Absichtserklärung des Kölner Rates, dass die Stadtverwaltung eine Nicht-Bebauung der Gleueler Wiese rechtlich absichern solle.

Dann wählt Köln ein neues Kommunalparlament am 14. September 2025. Selbst wenn die Münsteraner Richter im ersten Quartal 2025 eine Entscheidung treffen, bleiben dem Rat in seiner aktuellen Zusammensetzung, nur noch wenige Monate vor der Sommerpause eine Entscheidung zu treffen. Nach der Sommerpause ist Wahlkampf. Und nicht nur Wahlkampf zur Kommunalwahl, sondern auch zur Bundestagswahl, die mit den OB-Stichwahlen am 28. September 2025 stattfindet. Für die aktuelle Mehrheit im Rat schließt sich langsam das Zeitfenster. Denn wer weiß schon, wie die Mehrheiten in Köln nach der Kommunalwahl 2025 aussehen werden. Und selbst wenn dann eine Vorlage der Verwaltung zur Absicherung der Nicht-Bebauung der Gleueler Wiese vorliegen sollte: Wer weiß wie die neuen Mehrheiten abstimmen werden?


*Hinweis der Redaktion: Nach einer weiteren Überprüfung stellte die Redaktion fest, dass der Bebauungsplan nicht nur 2, sondern 3 Fußballspielfelder beinhaltet. Die Zahl wurde korrigiert.

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