Unsere Petition für die Prüfung eines AfD-Verbots läuft schon seit einigen Monaten. Nachdem die politischen Verantwortlichen lange gezögert hatten, wurde der Druck aus der demokratischen Mitte der Gesellschaft seit den correctiv-Enthüllungen immer größer. Über 2,4 Millionen Menschen gingen gegen Rechtsextremismus auf die Straße, über 800.000 unterschrieben unsere Petition. Und es zeigt sich: Euer lautstarker Protest hat sich gelohnt! Denn nun können wir endlich die gute Nachricht verkünden: Unsere Petition wird vom Bundesrat angenommen!
Das ist ein riesiger Meilenstein, auf den wir seit Monaten hinarbeiten. Gleichzeitig ist es aber nur ein erster Schritt. Denn bis zur tatsächlichen Prüfung eines AfD-Verbots wird es noch dauern. Wir fassen für euch zusammen, was die Übergabe bedeutet und was jetzt die nächsten Schritte sind.
Bundesrat als Verbots-Starter
Okay, zwei Dinge müssen wir direkt am Anfang klarstellen: Die Übergabe an den Bundesrat bedeutet NICHT, dass die AfD jetzt sofort verboten wird und sie bedeutet auch NICHT, dass das Bundesverfassungsgericht direkt eingeschaltet wird. So ein Parteiverbotsverfahren ist in Deutschland (zum Glück!) an sehr hohe Hürden geknüpft.
Es gibt zuerst einmal überhaupt nur 3 Institutionen in Deutschland, die das Bundesverfassungsgericht dazu auffordern dürfen, ein AfD-Verbotsverfahren anzukurbeln: Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat. Wir haben uns dafür entschieden, unsere Petition an den Bundesrat zu richten, denn hier sitzen die Vertreter der Bundesländer zusammen. Dadurch ist der parteipolitische Dauerstreit, den wir aus dem Bundestag kennen, hier nicht so ein hemmender Faktor.
Außerdem sind es einzelne Bundesländer, gerade im Osten des Landes, in denen der Verfassungsschutz die AfD schon als gesichert rechtsextremistisch eingestuft ist. Diese Länder schlagen also ohnehin teils seit Jahren schon Alarm angesichts der rechtsextremen AfD. Außerdem spüren die Vertreter:innen im Bundesrat den Druck von der Straße in ihren eigenen Bundesländern noch stärker als Bundestag und Bundesregierung in Berlin.
Was bisher geschah
Darum richteten wir unsere Petition im vergangenen Jahr direkt an den Bundesrat, wo sich die Vertretungen der Bundesländer sammeln. Das Feedback von euch, unseren Leser:innen und Unterstützer:innen, war überwältigend. Innerhalb von nur 2 Tagen hatten mehr als 100.000 Menschen die Petition unterschrieben, Prominente wie Bela B, Ruth Moschner, Aljosha und viele weitere unterstützten uns. Im Oktober war unsere Petition sogar in der ZDF-Sendung „Die Anstalt“ vertreten. Weiterhin unterschrieben viel mehr Menschen die Petition, als wir gedacht hätten (wir waren buchstäblich an der Grenze unserer technischen Kapazitäten), über 400.000 schon im November.
Doch der Bundesrat konnte sich nicht dazu durchringen, die Petition auch anzunehmen, die Politik blieb skeptisch. Mit den correctiv-Enthüllungen rechtsextremer Pläne der AfD im Januar stieg der Druck nochmal enorm: Innerhalb weniger Tage haben wir dann die halbe Million geknackt und seitdem noch einmal über 300.000 Unterschriften gesammelt, es waren über 2,4 Mio. Menschen gegen Rechtsextremismus und AfD auf der Straße. Und euer Druck hat endlich gewirkt: Der Bundesrat hat heute, am Mittwoch, den 31. Januar, unsere Petition offiziell angenommen! Wir sind sehr froh über diesen Meilenstein, doch es ist nur ein erster Schritt – wir erklären euch, wie es weiter geht.
Wir müssen auf Münster warten
Dass der Bundesrat die Petition angenommen hat, heißt nämlich leider noch nicht, dass das AfD-Verbotsverfahren jetzt sicher startet. Die Regierungschefin von Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig (SPD), hat heute offiziell als Präsidentin des Bundesrats die Petition entgegengenommen – das ist allerdings erstmal nur eine „Eingangsbestätigung“.
Jetzt muss sich der Bundesrat aber noch dazu durchringen, das oben genannte Verfahren offiziell anzustoßen. Die schlechte Nachricht: Der Bundesrat ist theoretisch nicht dazu verpflichtet, das Verfahren anzustoßen. Er kann die 800.000 Unterschriften und 2,4 Millionen Demonstrierende auch einfach ignorieren (es ist ja kein Volksentscheid). Die guten Nachrichten: Wir können weiter Druck machen – und wir haben ein ganz konkretes Datum, an dem wir wahrscheinlich mehr erfahren: Den 13. März.
Vor der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster am 12. und 13. März wird der Bundesrat wahrscheinlich keine Entscheidung treffen. Doch der Rechtsstreit zwischen Bundes-AfD und Verfassungsschutz zieht sich schon länger. Hier der Rückblick.
Rückblick
Neben den Landesverbänden, wo die AfD oft entweder Verdachtsfall ist oder teilweise auch bereits gesichert rechtsextrem, wird die AfD bundesweit vom Verfassungsschutz als rechtsextremen Verdachtsfall geführt. Das heißt, dass die AfD überwacht werden darf. Gegen die Einstufung als Verdachtsfall ging die AfD im März 2022 gerichtlich vor. Das Kölner Verwaltungsgericht entschied jedoch, dass der Verfassungsschutz Recht hat und die Partei als Verdachtsfall führen darf. Auch mit einem Eilantrag, den die AfD im September 2023 gegen ihre Einstufung als Verdachtsfall an das Oberverwaltungsgericht Münster stellte, war die Partei nicht erfolgreich. Sie darf, bis in dem eigentlichen Verfahren am 12. und 13. März in Münster eine Entscheidung gefällt wird, weiter als Verdachtsfall geführt werden.
Wenn das Gericht in Münster unsere Sichtweise bestätigt – was wahrscheinlich ist -, und die AfD gesamt als Verdachtsfall bestätigt, liegen dem Bundesrat dann offiziell und in aller Dringlichkeit der Beleg dafür vor, dass die AfD ein Fall für die Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht ist. Der Bundesrat wird dann richtig loslegen mit der Ausarbeitung und Sammlung der Belege. Und kann dann die Prüfung eines AfD-Verbots beim Bundesverfassungsgericht beantragen – und dann erst beginnt das eigentliche Verfahren. Das wird sich dann auch nochmal eine ganze Weile hinziehen, aber die Instrumente unserer wehrhaften Demokratie können dann endlich ihrer Arbeit nachkommen.
Fazit
Ihr seht: Es ist noch ein weiter Weg bis dahin. Dass der Bundesrat unsere Petition heute angenommen hat, ist ein Durchbruch für die Demokratie, doch gleichzeitig nur ein erster Schritt. Der Ball liegt jetzt bei den Politiker:innen, die ihre Länder im Bundesrat vertreten. Doch gleichzeitig sollten wir als demokratische Zivilgesellschaft ihnen zeigen, dass wir es ernst meinen mit unserem Kampf für Demokratie und Grundgesetz.
Ihr könnt euch natürlich an Demonstrationen beteiligen, dieses Mittel wirkt ja offensichtlich. Darüber hinaus könnt ihr auch den Vertreter:innen eures Bundeslandes eine Mail schreiben – eine Übersicht, wer das genau ist, findet ihr auf der Seite des Bundesrats. Wir vom Volksverpetzer werden natürlich weiterhin rechtsextreme Fake News bekämpfen. Selbst mit einem AfD-Verbot ist unsere Arbeit noch lange nicht getan, allein schon, weil es noch lange bis dahin dauern kann. Aber dass der Bundesrat unsere und eure Forderungen endlich hört, ist ein Lichtblick.
Artikelbild: Volksverpetzer
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