Seit dem 1. November ist es endlich so weit: Das Selbstbestimmungsgesetz ist in Kraft getreten und die ersten Menschen konnten bereits ihren Geschlechtseintrag und Vornamen ändern. Doch leider zeigt sich auch jetzt noch: Trotz des SBGG wird weiterhin stark an binären Strukturen festgehalten. Ein Kommentar von Mona Siegers.
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