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DSGVO: Fitbit soll illegal Daten verarbeiten

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Die Organisation noyb reicht Beschwerde gegen Fitbit ein. Das Unternehmen zwinge seine Nutzer*innen zur Weitergabe ihrer sensiblen Gesundheitsdaten. Bei einem Erfolg müsste Google für sein Tochterunternehmen womöglich hohe Strafen zahlen.
Der Fitnesstracker sammelt Informationen über Herzfrequenz und Schlafrhytmus – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com CrewDie Datenschutz-Organisation „None of Your Business“ (noyb) hat wegen angeblicher Verstöße gegen die Europäischen Datenschutzregeln Beschwerde gegen Fitbit eingereicht. Das Fitness-Unternehmen, das seit 2021 zu Google gehört, zwinge Nutzer:innen, der Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten an Länder außerhalb der EU zuzustimmen und biete keine Möglichkeit, die erteilte Zustimmung zu widerrufen. Dagegen beschwert sich noyb gleich an drei Stellen: bei der österreichischen, der niederländischen und der italienischen Datenschutzbehörde.
In einem aktuellen Statement kritisiert noyb, bei der Einrichtung eines Fitbit-Kontos müssten europäische Nutzer:innen „der Übertragung ihrer Daten in die Vereinigten Staaten und andere Länder mit anderen Datenschutzgesetzen zustimmen“. Sonst sei es unmöglich, die App zu nutzen. Fitbit zwinge Nutzer*innen damit, der Weitergabe von sensiblen Daten zuzustimmen – ohne sie darüber zu informieren, wohin die Daten gehen und welche Folgen das habe. Eine solche Einwilligung sei „weder frei, informiert noch spezifisch“. Daher entspräche sie nicht den Anforderungen der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Ein Widerruf der Zustimmung sei nur möglich, indem man das eigene Konto löscht, wobei Nutzer*innen ihre aufgezeichneten Trainings- und Gesundheitsdaten verlieren würden. Auch darin sieht noyb klar eine Übertretung der DSGVO.
Keine offene Darlegung
Fitbit verkauft Armbänder und Uhren, die die Aktivität der Nutzer*innen aufzeichnen, auch Körperfunktionen wie Herzfrequenz oder Schlafzyklen, das eigene Gewicht oder der Zyklus werden protokolliert.
Die in Wien ansässige Organisation noyb hat in der Vergangenheit schon mehrfach gegen Technologiekonzerne geklagt und teils Strafen in Milliardenhöhe erwirkt. Im Fall von Fitbit fordert die Organisation, die Nutzung der App müsse auch ohne verpflichtenden Datenaustausch möglich sein. Fitbit solle außerdem vollständig über die internationale Vermittlung der personenbezogenen Daten informieren und sich bei der Weitergabe der Daten auf konkrete Rechtsgrundlagen berufen. Die Aufsichtsbehörden sollen feststellen, dass die derzeit erteilte Einwilligung zur Übermittlung an Drittländer ungültig und unrechtmäßig ist.

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Author: Hasset Tefera-Alemu

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