Dieser Artikel stammt von Netzpolitik.org.
Digital Markets Act: Millionenschwere Wettbewerbsstrafen für Apple und Meta
Apple und Meta müssen wegen Verstößen gegen den Digital Markets Act in die Tasche greifen. Die Unternehmen hätten beide gegen Vorgaben des EU-Gesetzes verstoßen, gab die EU-Kommission heute bekannt.
Apple und Meta müssen jeweils Geldbußen in dreistelliger Millionenhöhe bezahlen. Beide US-Unternehmen hätten gegen Auflagen des Digital Markets Act (DMA) verstoßen, gab heute die EU-Kommission in Brüssel bekannt. Es handelt sich um die ersten von der EU verhängten Strafen unter dem DMA, seit das Gesetz vor rund einem Jahr vollständig in Kraft getreten ist.
Von Apple fordert die Kommission 500 Millionen Euro. Nach Auffassung der Kommission verhindert Apple den Wettbewerb rund um Apps für seine Betriebssysteme, da der eigene App Store gegenüber anderen Vertriebskanälen bevorzugt wird. Besonders relevant ist dies im mobilen Bereich, wo der eigene App Store bislang die einzige Möglichkeit war, Software von Dritt-Anbietern zu installieren.
Meta hingegen muss 200 Millionen Euro an Wettbewerbsstrafe zahlen. In dem Verfahren ging es um das umstrittene „Pay or okay“-Modell des Unternehmens, das Nutzer:innen vor keine echte Wahl stellt: So verlangt Meta auf Instagram und Facebook Geld von Nutzer:innen, damit Meta die persönlichen Nutzerdaten nicht kombiniert und zur Personalisierung von Werbung verwendet. Auch das verletze laut Kommission die DMA-Regeln, die sich insbesondere gegen Tech-Unternehmen von überragender Bedeutung für den Wettbewerb richten, sogenannte „Gatekeeper“.
Abgeschotteter App Store
Zwar haben beide Unternehmen schon im Vorjahr auf den DMA reagiert und ihr Verhalten angepasst, aber offenkundig nicht ausreichend genug. Seit einer Änderung erlaubt Apple seinen Nutzer:innen, Apps aus anderen Quellen als dem Apple App Store zu installieren. Dies sei aber auf eine Art passiert, die Konsument:innen und Entwickler:innen von den alternativen Stores weghalten soll, so die EU-Kommission: Bis heute können Dritt-Entwickler:innen ihre Nutzer:innen „nicht in vollem Umfang“ über Angebote außerhalb des Apple-Systems informieren. Dies müsse Apple binnen 60 Tagen ändern, sonst drohen weitere Stafen.
Unabhängig davon läuft eine andere Untersuchung gegen Apple weiter. So müssen Entwickler:innen eine sogenannte „Apple’s Core Technology Fee“ bezahlen, auch wenn ihre App außerhalb des Apple App Stores erscheint. Zudem mache Apple es laut EU-Kommission „unnötig schwierig und verwirrend für Endnutzer:innen“, Apps aus alternativen Stores zu installieren. Einer vorläufigen Einschätzung der Kommission nach verstößt Apple damit ebenfalls gegen den DMA.
Ein weiteres Verfahren gegen Apple stellte die EU-Kommission ein. Apple verwehrte Nutzer:innen lange die Möglichkeit, Standard-Apps wie zum Beispiel den Browser zu ändern. Die Kommission ist der Meinung, dass Apple genug nachgebessert hat. Inzwischen kann man etwa den Firefox-Browser anstelle des Safari-Browsers auswählen und einige weitere Basis-Anwendungen umstellen – selbst wenn dies weiterhin nicht ganz reibungslos verläuft.
EU findet „Pay-or-Okay“ not okay
Die gegen Meta verhängte Geldbuße betrifft nur den Zeitraum zwischen März und November 2024. In diesem Zeitraum verknüpfte Meta die Daten zwischen Facebook und Instagram, außer Nutzer zahlten für eine werbefreie Version der Plattformen. Die Kommission hält eine kostenlose Option für erforderlich, die weniger Daten freigibt.
Im November 2024 führte Meta ein neues Modell der Datennutzung ein, das nach Auffassung der Kommission „angeblich“ weniger persönliche Daten nutze. Dieses neue Modell ist nicht von der heutigen Entscheidung betroffen, wird allerdings von der Kommission derzeit untersucht.
Agustín Reyna, Generaldirektor der europäischen Verbraucherorganisation BEUC, begrüßt die Entscheidung der Kommission grundsätzlich. Gleichzeitig kritisiert er Apple und Meta für die „verzögerte Einhaltung“ des DMA. Big Tech habe die „Regeln zu ihrem Vorteil verdreht“. Er fordert die Kommission dazu auf, den Digital Markets Act durchzusetzen, damit Konsumenten eine bessere Auswahl bekommen und fairere Marktbedingungen im digitalen Raum gelten.
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Author: Christoph Bock