Am 1. November tritt das neue Selbstbestimmungsgesetz in Kraft. Gut so, meint Christine Bratu: Solange das Geschlecht noch willkürlich den Zugang zu gesellschaftlichen Praktiken beschränkt, sollten wir es wenigstens selbst wählen können.
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<p><span class="h-card" translate="no"><a href="https://www.bachhausen.de/@dirk" class="u-url mention">@<span>dirk</span></a></span> Nein. Es wird nur der Geschlechtseintrag und Namen zusammen wählbar gemacht. Am Ende muss man ggf selbst mit Gutachtern der Gesellschaft für Deutschen Sprache aufkommen. Die Änderung wird erst aktiv wenn die Frist von 3 Monaten nach Voranmeldung vorbei ist. Bei trans Frauen kann die Änderungen bei 2 Monate vor einem Kriegsfall nie aktiv werden.</p>