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Der Brüsseler Platz, die Nacht und der Lärm

Report-K

Symbolbild Mond

Köln | Die Kölner Stadtverwaltung will dem Lärm in der Nacht, der vom Brüsseler Platz ausgeht, auf den Peltz rücken. Los gehen soll es frühestens im Mai 2025. Damit rücken Kommunalpolitik und Verwaltung von der bisher gelebten Doktrin der Urbanität ein Stück weit ab.

Ab Mai 2025 könnten sich Ortsfremde – also Nicht-Anwohnende oder Besucher – in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr am Brüsseler Platz nicht mehr aufhalten dürfen. Allerdings gilt dieser Aufenthaltsbann nur an den Freitagen, Samstagen und vor Feiertagen. Im Amtsdeutsch heißt dies „Allgemeinverfügung“, die sich rechtlich auf das Landes-Immissionsschutzgesetz NRW und den dortigen Paragrafen 5 bezieht. Und wenn die Gremien und der Rat der Stadt Köln sowie die Bezirksvertretung Innenstadt beraten haben.

Die Stadtverwaltung hat dazu eine ordnungsbehördliche Verordnung ausgearbeitet, die sie hetzt mit der IHK Köln, der Dehoga und der Polizei Köln abstimmen will. Vorausgegangen waren Gerichtsentscheidungen unter anderem des OVG NRW. Die Stadt macht also diesen Move nicht freiwillig. Die Vorlage will die Stadtverwaltung Anfang Februar in die politischen Gremien einbringen.

„Durch den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.09.2024 zur Nichtzulassung der Revision wurde das Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 28.09.2023 rechtskräftig, so dass für die Stadt Köln die zwingende rechtliche Verpflichtung besteht, gegen die festgestellten nächtlichen Ruhestörungen auf dem Brüsseler Platz einzuschreiten, um den Gesundheitsschutz der Anwohnenden zu gewährleisten.“

Stadt Köln

Die Außengastronomieflächen sollen um 22 Uhr schließen. Die Stadt denkt allerdings über eine Ausweitung dieser Flächen bis 22 Uhr nach. Nicht folgen will die Stadtverwaltung dem Vorschlag des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen ein Alkoholkonsumverbot für den Brüsseler Platz zu erlassen. Sie begründet dies damit, dass schon die Anwesenheit der Menschen auf dem Brüsseler Platz zu mehr Lärm führe, wenngleich durch steigenden Alkoholpegel bei den Besuchenden auch deren Lärmpegel anschwelle. Die Stadt stellt fest: „Eine entsprechende Überwachung und Durchsetzung eines Alkoholkonsumverbotes wäre in der Praxis überdies kaum möglich.“

Die Stadt denkt aber über bauliche Maßnahmen nach, etwa einen Zaun, um das Gelände zu befrieden. Wie dies konkret aussehen könnte, daran arbeite die Stadtverwaltung aktuell noch.

FDP äußert sich kritisch zum Vorschlag der Verwaltung

Volker Görzel, Fraktionsvorsitzender der Liberalen im Stadtrat, erklärt: „Selbstverständlich musste am Brüsseler Platz etwas passieren. Leider wurde dabei keine gemeinsame Lösung gefunden, die die Interessen von Anwohnenden und Gastronomen gleichermaßen berücksichtigt. Dabei sind die Gastronomen Teil der Lösung. Die nun drohenden Verbote sind Ausdruck absoluter Hilflosigkeit von Stadt und Ordnungsamt. Insofern bedauern wir es sehr, dass es nun zu solchen Maßnahmen kommt – nicht zuletzt, weil das Ratsbündnis auf Betreiben von Volt eine Änderung des Bebauungsplans zur Verhinderung einer weiteren Ausweitung der Gastronomie verhindert hat. Das war grob fahrlässig. Die Sperrung des Platzes und ein Verweilverbot hätten die Ultima Ratio sein müssen, stattdessen werden auch hier mit der Kettensäge Verbote ausgesprochen. Feiernde Jugendliche werden sich alternative Plätze suchen und das Problem wird lediglich verlagert. Die nächste Lärmschutzklage ist damit vorprogrammiert.“

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