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Auf Facebook und X kursiert ein Bild, wonach Bürgergeld-Empfänger „das Recht haben“, Leistungen auch im Ausland zu beziehen. Dem fehlt wichtiger Kontext: Wer Bürgergeld beantragen will, muss den Lebensmittelpunkt in Deutschland haben.
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Author: Gabriele Scherndl
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