Dieser Artikel stammt von Netzpolitik.org.
Biometrische Suchmaschine: Londoner Polizei soll tausendfach PimEyes aufgerufen haben
Auch in London darf die Polizei die umstrittene Gesichter-Suchmaschine PimEyes nicht nutzen. Dennoch sollen Beamt:innen die Seite mehr als 2.000 Mal aufgerufen haben. Jetzt hat die Behörde den Zugriff über Dienstgeräte gesperrt.
Die Londoner Polizei soll mehr als 2.000 Mal die Seite der Suchmaschine PimEyes aufgerufen haben. Das berichtet das britische Nachrichtenmedium i-News und verweist auf Dokumente, die es mit Hilfe einer Informationsfreiheitsanfrage erhalten hat. Demnach hätten Dienstcomputer der Behörde in den ersten drei Monaten des Jahres 2.337 die Seite von PimEyes besucht.
Mit der Suchmaschine kann man anhand eines Fotos im offenen Internet nach weiteren Bildern dieser Person suchen. Sie ist hoch umstritten, weil die Suche auf biometrischen Daten basiert. Dafür werden offen im Internet verfügbare Fotos automatisch ausgewertet – ohne eine Zustimmung der Betroffenen einzuholen. Zugleich ist PimEyes öffentlich zugänglich, sodass damit jede beliebige Person andere anhand eines Schnappschusses identifizieren kann. Denn die Suchergebnisse von PimEyes sind Links zu den Fundorten im Netz, die häufig entscheidende Hinweise auf eine Person liefern.
Die Europäische Union hat deswegen in ihrer KI-Verordnung vor kurzem genau das verboten, was PimEyes überhaupt erst möglich macht: massenhaft Gesichtsbilder aus dem offenen Internet zu sammeln und zum Aufbau einer Datenbank biometrisch auszuwerten. PimEyes könnten in der EU damit hohe Strafen drohen, sobald die Regeln umgesetzt werden.
Londoner Polizei redet Zugriffe klein
Die Londoner Polizei setzt bereits mehrere Formen von Gesichtserkennung ein, etwa um Aufnahmen aus öffentlichen Kameras in Echtzeit auszuwerten oder rückwirkend mit ihren Datenbanken abzugleichen.
Allerdings müssen Beamt:innen dafür den offiziellen Weg beschreiten: Gesucht werden darf nur nach Personen auf Fahndungslisten und auch nur in der nationalen Polizeidatenbank (Police National Database, PND). Dabei handelt es sich um eine zentrale Datenbank mit Bildern von Straftäter:innen, die von Behörden im ganzen Land hochgeladen und vom Innenministerium verwaltet werden.
Mit PimEyes könnten die Beamt:innen hingegen im offenen Internet nach Zielpersonen suchen. Und das, ohne dass diese Suchen von Vorgesetzten abgesegnet werden müssten.
Ein Sprecher der Londoner Polizei sagte gegenüber i-News, die Aufrufe der Website würden noch nicht heißen, dass Beamt:innen die Gesichtersuche auch tatsächlich eingesetzt hätten. „Es gibt eine Reihe von Gründen, warum ein Beamter nachforschen könnte, was PimEyes ist, insbesondere im Lichte der jüngsten Presseberichte.“ Nachdem die Zugriffe bekannt geworden seien, habe man „die bestehenden Sicherheitsvorkehrungen verschärft und den Zugang zu dieser Website auf Met-Geräten gesperrt“. Offiziell soll die Suche mit PimEyes ohnehin nicht erlaubt gewesen sein.
PimEyes: Bilder entfernen lassen gegen Zahlung
PimEyes wurde ursprünglich von zwei polnischen Studierenden gegründet. Nach kritischen Berichten unter anderem von netzpolitik.org verlagerte die Firma ihren Sitz zunächst auf die Seychellen und antwortete nicht mehr auf Fragen. Auch Datenschutzbehörden wurden aktiv.
Seit 2022 gehört PimEyes nun einem Sicherheitsforscher aus Georgien: Georgi Gobronidze. Er bemüht sich, das Image des Unternehmens zu wandeln und vermarktet PimEyes als Hilfe zur digitalen Selbstverteidigung statt als Stalking-Werkzeug. Frauen sollen damit Bilder aus dem Netz entfernen lassen können, die ohne ihr Einverständnis hochgeladen wurden. Für diesen „Premium-Service“ nimmt PimEyes eine monatliche Gebühr.
In Deutschland war die Suchmaschine zuletzt in den Schlagzeilen, weil Journalist:innen mit ihrer Hilfe eine Spur zur seit Jahrzehnten gesuchten ehemaligen RAF-Terroristin Daniela Klette entdeckt hatten. Polizeigewerkschaften forderten daraufhin, auch die Polizei solle „solch hilfreiche Software“ einsetzen dürfen und monierten, „Polizeibehörden in anderen EU-Nachbarstaaten“ seien bereits weiter.
Allerdings nutzen auch deutsche Polizeibehörden bereits seit langem Gesichtserkennung, etwa das „Gesichterkennungssysten“ des BKA, das Bilder mit Aufnahmen bekannter Straftäter:innen in der eigenen Datenbank INPOL abgleicht. Dass die Polizei hingegen mit Suchmaschinen wie PimEyes wahllos nach Gesichtern im Internet sucht, ist laut der Einschätzung von Fachleuten nicht mit Grundrechten vereinbar. Dabei würden massenhaft Unverdächtige ins Visier geraten.
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Author: Chris Köver