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BI fordert Landschaftspark „Beller Bogen“ in Köln-Marsdorf – was wird aus dem Großmarkt?

Report-K

Großmarktgelände Köln-Raderberg am 9. April 2024

Köln | Was wird aus den vielen Hektar großen Fläche in Köln-Marsdorf? Jetzt mischt sich der „Freundes- und Förderkreis zur Vollendung des Äußeren Grüngürtels – Landschaftspark Belvedere“ in die Debatte ein und fordert vor dem Hintergrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts den Landschaftspark „Beller Bogen“ als Sport- und Gewerbepark.

Die Ausgangslage: Seit Jahren debattiert die Kommunalpolitik über das Grundstück im Gewerbegebiet Marsdorf. Der 1. FC Köln will das Grundstück nicht. Er will lieber im Geißbockheim bleiben, muss aber dort die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster abwarten und braucht einen Pachtvertrag von der Stadt Köln. Die verkleinerte Fläche für ein Frischezentrum wird kritisch gesehen, aber durch die Absage des 1. FC Köln werden die Karten neu gemischt. Der Zusammenschluss der Großmarkthändler fordere für die große Lösung 22 Hektar Fläche, da sich ein reiner Großmarkt nicht rechne, so der „Freundes- und Förderkreis zur Vollendung des Äußeren Grüngürtels – Landschaftspark Belvedere.

„Freundes- und Förderkreis zur Vollendung des Äußeren Grüngürtels – Landschaftspark Belvedere“ will kein Frischezentrum, sondern schlägt auf den Marsdorfer Flächen eine Bezirkssportanlage und einen Gewerbepark vor. Den Hintergrund des Vorschlages bildet ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Aber nicht zu den Kölner Flächen, sondern ausgerechnet zum Düsseldorfer Großmarkt. Das Gericht stellte fest, dass ein Großmarkt nicht zur kommunalen Daseinsvorsorge zähle.

Report-K berichtete:

Bundesverwaltungsgericht bestätigt Auflösung des Düsseldorfer Großmarktes

Der „Freundes- und Förderkreis zur Vollendung des Äußeren Grüngürtels – Landschaftspark Belvedere“ folgert aus dem Urteil zum Düsseldorfer Großmarkt, dass die Stadt Köln für die entfallenden Flächen des Großmarktes in Raderberg, wenn dort die Parkstadt Süd errichtet wird, keinen neuen Großmarkt finanzieren müsse. „Angesichts der immer knapper werden Kölner Kassen sollte es auch keine freiwillige Leistung sein. Ein Großmarkt ist nach höchstrichterlichen Entscheidung eine Privatangelegenheit von Unternehmern.“, kommentiert Roland Schüler vom „Freundes- und Förderkreis zur Vollendung des Äußeren Grüngürtels – Landschaftspark Belvedere“ das Urteil.

Jetzt sei der Weg frei, so Schüler, für den Landschaftspark „Beller Bogen“, der schon in der Bezirksvertretung Lindenthal so beschlossen worden sei.

Die SPD lud zum Gespräch auf den Kölner Großmarkt und die Kölner FDP äußerte sich zur Situation:

SPD auf dem Kölner Großmarkt: Die Klage der Markthändler

Kölner FDP meldet sich in Großmarkt-Debatte

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