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Auch AfD stimmt dafür: Bundestag beschließt Bezahlkartengesetz

Dieser Artikel stammt von Netzpolitik.org.

Auch AfD stimmt dafürBundestag beschließt Bezahlkartengesetz

Der Bundestag hat dem Gesetz zu Bezahlkarten zugestimmt. Sowohl die Regelungen als auch die Karten für Asylsuchende selbst wurden im Vorfeld viel kritisiert. Denn sie machen es denen noch schwerer, die sowieso schon wenig haben.


Anna Biselli – in Technologiekeine Ergänzungen
Markus Söder darf sie präsentieren, aber nutzen muss er sie nicht: die Bezahlkarte in Bayern. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Bihlmayerfotografie

Der Bundestag hat am heutigen Freitag über das Gesetz zu Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht abgestimmt. Obwohl es in dem Vorhaben ursprünglich vor allem über Ausweitungen des Ausländerzentralregisters ging, drehte sich die morgendliche Bundestagsdebatte mehrheitlich um Bezahlkarten. Denn der Innenausschuss des Bundestags hat den Gesetzentwurf in seiner Beschlussempfehlung erweitert und zusätzlich Änderungen des Asylbewerberleistungsgesetzes vorgeschlagen. Die sollen bundesweit den Einsatz von Bezahlkarten für Asylsuchende ermöglichen.

Dem Gesetz und der Beschlussempfehlung zugestimmt haben die Bundestagsfraktionen der Ampel – mit einer Ausnahme bei den Grünen – sowie die AfD und die Gruppe des BSW. Dagegen gestimmt haben die Unionsfraktion, die einen eigenen Vorschlag vorgelegt hatte, und die Gruppe der Linken.

Bezahlkarten gab es schon vor dem Gesetz

Dass die Bezahlkarte kommt, war schon vor der Abstimmung klar. Ihre Einführung war lange vor dem Gesetz beschlossen, die Frist für die gemeinsame Ausschreibung von 14 Bundesländern ist bereits verstrichen. In Bayern sowie einzelnen Kommunen und Kreisen sind die Karten bereits im Einsatz. Ob es überhaupt ein solches Gesetz braucht, war also lange umstritten, vor allem die Grünen zweifelten das an. Nun ist es dennoch da.

Die Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz nennen die Bezahlkarte jetzt als weitere Möglichkeit neben Geld- und Sachleistungen, um den Bedarf Asylsuchender zu decken. Zuletzt hatten sich die Regierungsfraktionen noch darauf geeinigt, explizit in den Entwurf zu schreiben: Bedarfe, die nicht durch Bezahlkarten gedeckt werden können, müssen trotzdem als Geldleistungen erbracht werden. Damit wollen sie offenbar Bedenken begegnen, dass mit einer Bezahlkarte nicht sicher das Existenzminimum der Betroffenen gedeckt werden kann, wenn etwa Bargeldabhebungen und Überweisungen eingeschränkt sind.

Viel Spielraum für die Bundesländer

Denn zum einen lässt sich nicht alles in Deutschland direkt vor Ort mit Karte bezahlen – sei es das Eis für die Kinder an der Theke oder eine Anwaltsrechnung. Zum anderen können Asylsuchende mit einer eingeschränkten Bezahlkarte nicht frei bestimmen, wie sie ihr Geld einsetzen. Und viele Länder und Kommunen wollen Einschränkungen implementieren – laut dem Gesetz steht ihnen das auch frei. Von einem Abhebelimit von 50 Euro im Monat bis hin zum Ausschluss bestimmter Händlergruppen geistern viele Forderungen durch die Debatte.

Einschränkungen bedrohen das Existenzminimum

Für die Betroffenen werden diese Einschränkungen schnell zum Problem: Ein günstiges Fahrrad auf dem Flohmarkt wird unerreichbar, wenn es sich nicht bar bezahlen lässt. Die Asylsuchenden müssten dann womöglich eine teurere Option wählen – oder ganz verzichten, weil ihnen sowieso sehr wenig Geld zur Verfügung steht.

Kritik zur Bezahlkarte gab es im Vorfeld von zahlreichen Fachleuten, etwa in der Bundestagsanhörung am vergangenen Montag. Neben den deutlichen Einschränkungen für die Nutzer:innen der Karte zweifeln Migrationsexpert:innen an, ob ein proklamiertes Ziel der Karten überhaupt erreicht werden kann: Die Karten sollen Asylsuchende abschrecken, nach Deutschland zu kommen. So bezeichneten etwa FPD-Politiker die Sozialleistungen hierzulande als Pull-Faktor – also als Anreiz, nach Deutschland zu fliehen.

Eine Idee aus den 90ern

Die Theorie der einfachen Pull-Faktoren gilt jedoch seit langem als überholt. Dass die Höhe oder Art solcher Leistungen maßgeblich relevant für eine Fluchtentscheidung ist, lässt sich nicht belegen. Wesentlich maßgeblicher sind hingegen Kriegs- und Krisensituationen in den Herkunftsländern der Schutzsuchenden. Rechtsstaatlichkeit und Meinungsfreiheit sind für viele relevanter als die Höhe der Sozialleistungen.

Worum es im Gesetz ursprünglich ging

Im ursprünglichen Kern des Gesetzes zu Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht ging es etwa um die Ausweitung des Ausländerzentralregisters um Sozialdaten und neue Behörden, die automatisiert Daten aus einem der größten Datenbestände des Landes abrufen können sollen. Daran änderte sich im Vergleich zum Entwurfsstand Anfang des Jahres nicht viel.

Jedoch gab es eine Nachbesserung bei der viel kritisierten Volltextspeicherung von Asylbescheiden und Gerichtsurteilen. Die wird nunmehr begrenzt, zumindest bei positiven Entscheidungen. Da reiche ein Grundtenor aus.

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Author: Anna Biselli

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