Von Kristin Pietrzyk, Auszug aus „Staatsgewalt – wie rechtsradikale Netzwerke die Sicherheitsbehörden unterwandern“
Die wehrhafte Demokratie existiert vor allem auf dem Papier, auch wenn es das Papier des Grundgesetzes ist – so formuliert es Heribert Prantl Ende Juni 2023 in einem Kommentar in der Süddeutschen Zeitung. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die AfD gefährlicher sei als die NPD. Damit reagiert Prantl auf die Frage, ob die AfD verboten werden sollte. Die Debatte darüber hat im Sommer 2023 erneut Fahrt aufgenommen, zum einen aufgrund einer Studie des Deutschen Instituts für Menschenrechte mit dem Titel »Warum die AfD verboten werden könnte – Empfehlungen an Staat und Politik«, zum anderen wegen der Wahl des AfD-Politikers Robert Sesselmann zum Landrat im thüringischen Sonneberg.
In Thüringen steht damit erstmals ein Mitglied der AfD an der Spitze einer kommunalen Verwaltung. Thüringen ist das Land der Höcke-AfD, die im Bericht 2021 des Landesamtes für Verfassungsschutz unter der Rubrik »Rechtsextremistische Parteien« aufgeführt wird. Der Geheimdienst bescheinigt dem Landesverband verfassungsfeindliche Positionen, die sich gegen die Menschenwürde, das Demokratie- und das Rechtsstaatsprinzip richten. Diese Positionen seien die beherrschende und weitgehend unumstrittene politische Ideologie des Landesverbandes. Genau diesem Landesverband werden in einer Anfang Juli 2023 veröffentlichten Umfrage des Instituts Infratest dimap 34 Prozent der Wähler:innenstimmen im Freistaat vorausgesagt. Die Aussichten für die 2024 anstehende Landtagswahl sind also denkbar düster.
Es muss sich also zeigen, wie wehrhaft die Demokratie ist.
Es muss sich also zeigen, wie wehrhaft die Demokratie ist. Kaum zu erwarten ist, dass die AfD Misserfolge in den anstehenden Wahlen einfahren wird. Wer glaubt, dass Menschen die AfD aus Protest wählen und nicht wegen ihrer rechten Positionen, ist entweder blind für die Einstellungsmuster innerhalb der deutschen Bevölkerung und/oder gehört nicht zu einer der Gruppen, die die AfD zum Feind der von ihr konstruierten deutschen Volksgemeinschaft erklärt hat.
Nimmt sich die deutsche wehrhafte Demokratie ernst, muss sie jetzt ein Parteiverbotsverfahren einleiten. Nicht weil man damit rechte Positionen bekämpfen kann, sondern weil die unveräußerlichen Grundrechte aller Menschen, die nicht in das Weltbild der AfD passen, sonst auf dem Spiel stehen. Dieser Beitrag soll aufzeigen, warum nicht die Frage, ob ein Verbotsverfahren gegen die AfD eingeleitet werden soll, die entscheidende ist. Entscheidend ist vielmehr die Frage, ob all jene das Grundgesetz und die freiheitlich-demokratische Grundordnung ernst nehmen, die sich zwar im Kampf gegen links immer gern darauf berufen, bei der Bekämpfung der AfD aber nicht alle Register zum Schutz von Minderheiten ergreifen wollen.
National-völkische Programmatik
Da Parteien zentral für eine demokratische Willensbildung und Teilhabe am politischen Prozess sind (vgl. Paragraf 1 Gesetz über die politischen Parteien), sind sie und ihre Betätigung grundgesetzlich geschützt. Parteien sind nicht nur berechtigt, Wahlbewerber:innen aufzustellen. Sie werden auch staatlich finanziert (vgl. 4. Abschnitt des Parteiengesetz).
Ausweislich der Unterrichtung durch die Präsidentin des Deutschen Bundestages aus dem Jahr 2022 erhielt die AfD im Jahr 2020 11.799.592,62 Euro aus staatlichen Mitteln der Parteienförderung. Mit diesen Mitteln betreibt die AfD nicht nur Wahlkampf, sondern vernetzt sich auch zunehmend mit außerparlamentarischen rechten und neonazistischen Strukturen. Im April 2023 stufte das Bundesamt für Verfassungsschutz das ideologisch der AfD nahestehende Institut für Staatspolitik (IfS) in Schnellroda (Sachsen-Anhalt), die Initiative »Ein Prozent für unser Land« sowie die AfD-Parteijugend »Junge Alternative« (JA) als gesichert rechtsextreme Bestrebungen ein.
Ob der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln im Eilverfahren, mit dem AfD und JA im Juni 2023 einstweilen eine Rückkehr zur Einstufung als »Verdachtsfall« beim Bundesamt für Verfassungsschutz erwirkten, nach der Beweisaufnahme in einem Hauptverfahren weiter Bestand haben wird, ist zumindest offen. Wie Die Zeit bereits 2018 berichtete, seien mindestens 27 Mitarbeiter:innen und Abgeordnete der AfD im Deutschen Bundestag Aktivist:innen und Anhänger:innen rechtsradikaler Organisationen. Unter ihnen sollen laut dieses Zeitungsberichts ehemalige Anhänger:innen der NPD, verbotener Organisationen wie der Heimattreuen Deutschen Jugend, Aktivisten der Identitären Bewegung oder auch von »Ein Prozent« sein.
Sie hat jetzt schon Zugang zu heiklen infos
Derweil sitzt die AfD schon jetzt auch in parlamentarischen Gremien und Ausschüssen, in denen auch personenbezogene Daten nichtrechter Personen behandelt werden – so zum Beispiel in Thüringen im Untersuchungsausschuss »Politische Gewalt: Umfang, Strukturen und politisch-gesellschaftliches Umfeld politisch motivierter Gewaltkriminalität in Thüringen und Maßnahmen zu ihrer Eindämmung«. Wenn also Mitarbeitende der AfD fest in rechten Strukturen verankert sind, ist mit der parlamentarischen Arbeit auch ein nahezu unbegrenzter Zugang zu Informationen verbunden, auch über den politischen Gegner oder etwa über geplante Unterkünfte für Geflüchtete.
Die erwähnte Studie des Deutschen Instituts für Menschenrechte kommt zu dem Ergebnis, dass die AfD neben einer national-völkischen Programmatik einen nationalen Volksbegriff vertritt, dass Vertreter der Partei die nationalsozialistischen Verbrechen bagatellisieren oder sich offen zum Nationalsozialismus bekennen. Die Studie kommt zudem zu dem Ergebnis, dass sich die Partei aktiv der Beseitigung der Garantien des Grundgesetzes verschrieben hat, insbesondere der Menschenwürde in Bezug auf jene Personen, die die Partei als ihre Feinde ausmacht.
Die Voraussetzungen sind erfüllt
Parteiverbote sind in einer demokratischen Gesellschaft die Ultima Ratio – das letzte Mittel des Staates gegenüber seinen wahren oder imaginierten Feinden.
Das Privileg des Parteienverbotes obliegt dem Bundesver fassungsgericht (Art. 21 Abs. 2 GG i. V. m. Paragraf 13 Nr. 2, Paragrafen 43 ff. Bundesverfassungsgerichtsgesetz GG). In der Bundesrepublik Deutschland wurden bislang 1952 die SRP (Sozialistische Reichspartei) als Nachfolgeorganisation der NSDAP und 1956 die Kommunistische Partei Deutschland (KPD) erfolgreich verboten. Nachdem der erste Versuch, die NPD zu verbieten, an der Durchsetzung der Partei mit Spitzeln der Verfassungsschutzämter scheiterte, lehnte das Bundesverfassungsgericht einen erneuten Antrag im Januar 2017 ab. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die NPD zwar alle Voraussetzungen für das Verbot erfülle, jedoch politisch weder die Bedeutung noch die Wirkmacht habe, die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland tatsächlich zu gefährden.
Die NPD hatte in den Augen des Gerichts schlichtweg nicht das Po- tenzial, Einfluss auf die politischen Verhältnisse der Bundesrepublik Deutschland zu nehmen. Der nachfolgende Niedergang der NPD in die Bedeutungslosigkeit gibt dem Gericht recht. Daran hat die AfD jedoch erheblichen Anteil. Warum sollten Menschen mit rechtsextremen Positionen eine Partei wie die NPD wählen, die es kaum über Kommunalparlamente hinausschafft, wenn sie die AfD wählen können, die es mit ähnlichen Positionen in 14 von 16 Landtagen und den Bundestag schafft?
erhebliche Chancen auf Erfolg
Die Studie des Deutschen Instituts für Menschenrechte kommt zutreffend zu dem Ergebnis, dass ein Verbotsverfahren gegen die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht erhebliche Chancen auf Erfolg haben würde. Die Partei habe sich seit ihrer Gründung zunehmend radikalisiert und verfolge das Ziel, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen. Die fest verankerte rassistisch-völkische Ausrichtung der Partei bedinge ein politisches Konzept, das die in Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz verbrieften Garantien missachte. Insbesondere erkenne die AfD nicht alle Deutschen als solche an. Besonders deutlich werde dies an der Bestrebung, »willkürlich bestimmen zu können, wer in Deutschland lebt und wer nicht, was Deportationen deutscher Staatsangehöriger und damit die Anwendung grund- und menschenrechtswidriger Gewalt einschließt«. Anders als die NPD habe die AfD mit diesen Inhalten jedoch erheblichen Erfolg bei den zurückliegenden Wahlen erzielt.
Ergänzend ist zu erwähnen, dass die Partei immer wieder mit Verbindungen zu mutmaßlich kriminellen rechten Strukturen auf sich aufmerksam macht. Die im Rahmen der sogenannten Reichsbürgerrazzia festgenommene Richterin und ehemalige Bundestagsabgeordnete der AfD, Birgit Malsack-Winkemann, ist dabei nur ein Beispiel. Zumindest in der Ideologie unterscheiden sich rechte Netzwerke ehemaliger Elitesoldat:innen und Polizist:innen – beispielsweise das Hannibal-Netzwerk oder die Gruppe Nordkreuz sowie andere Zusammenschlüsse –, denen unter anderem die Vorbereitung schwerer staatsgefährdender Straftaten vorgeworfen wurde, und die Hetze der AfD nicht. Dies hat der Partei – zu Recht – den Ruf des parlamentarischen Arms dieser bewaffneten rechten Gruppen eingebracht.
bekannt gewordene Umsturzpläne
Die besondere Bedrohung, die von Polizist:innen, Staatsanwält:innen oder Richter:innen, die Mitglied und aktive Funktionär:innen oder Mandatsträger:innen der AfD sind, für alle ausgeht, die für eine demokratische Gesellschaft eintreten, liegt zum einen in den besonderen Befugnissen von Polizei und Justiz begründet. Zum anderen zeigt sich in den bislang bekannt gewordenen Umsturzplänen sehr eindrücklich, dass Mitglieder der AfD als Polizist:innen oder Beamt:innen diese Privilegien explizit nutzen könnten, um die Demokratie abzuschaffen und politische Gegner:innen mundtot zu machen oder – wie die Gruppe Nordkreuz – um zu versuchen, sie mit Waffengewalt auszuschalten. Der Unvereinbarkeitsbeschluss der Gewerkschaft der Polizei (GdP) bringt dies klar auf den Punkt: »Die Positionen und Meinungen der AfD widersprechen dem freiheitlich-demokratischen, rechtsstaatlichen und die öffentliche Sicherheit bewahrenden Selbst- und Rollenverständnis von Polizeibeschäftigten.«
Wann, wenn nicht jetzt?
Berechtigt zur Stellung eines Antrags auf Verbot der AfD wären der Deutsche Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung. Mithin sichert jeder Wahlerfolg der AfD nicht nur ihre parlamentarische Existenz, sondern den Fortbestand der Partei an sich. Wenn – im Worst Case – im Bundesrat erst mehrheitlich AfD-geführte Länder vertreten sind, der Bundestag eine erhebliche Anzahl von AfD-Abgeordneten hat oder die AfD gar die Bundesregierung stellt, kann es keinen Verbotsantrag mehr geben. Dann wäre es zu spät. Aufgrund der in vielen Bundesländern und im Bund anstehenden Wahlen und der bislang vorliegenden Umfrageergebnisse schließt sich das Zeitfenster für einen Verbotsantrag möglicherweise in wenigen Jahren.
Vor diesem Hintergrund erscheint die vorgebrachte Kritik an einem Verbot der AfD grotesk.
Was die Kritiker:innen am AfD-Verbot vollkommen außer Acht lassen, ist die Perspektive derjenigen, die im Falle einer Regierungsbeteiligung der AfD dieses Land hier verlassen würden (oder müssten) und dies auch schon angekündigt haben. Die Debatte wird wirkmächtig von mehrheitlich weißen deutschen Männern geführt, jener Personengruppe, die zum einen nicht per se zum Feindbild der AfD gehört und zum anderen nicht aufgrund von Hautfarbe, Religion, Herkunft, Beeinträchtigung, sexueller Orientierung, Geschlechtsdefinition oder anderer Diskriminierungsmerkmale niemals die Möglichkeit haben würde, sich in einer Gesellschaft, wie sie von der AfD angestrebt wird, anpassen zu können.
Gegen ein Verbot wird zumeist ins Feld geführt, dass man die AfD-Wähler:innen zurückgewinnen müsse und ein Verbotsverfahren sie nur weiter in deren Arme treiben würde. Es ist ein Argument, das darauf abzielt, Menschen wieder einzuhegen, die gefestigt rechtsextreme Positionen vertreten und wählen. Dies würde bedeuten, rechten Positionen wieder zuzuhören, sie ernst zu nehmen und in die eigene Politik einzubauen. Im Umkehrschluss bedeutet dies: Wenn der rechte Mob nur laut genug brüllt, bleiben Menschen, die sich für eine offene und humane Gesellschaft einsetzen, auf der Strecke. Was allerdings bei Pegida und Co. nicht funktioniert hat, wird auch bei der AfD nicht zum Erfolg führen. Mit dieser Argumentation ist dem Bedarf nach einem AfD-Verbotsverfahren also nicht zu begegnen, außer man ist bereit, jedenfalls für eine Minderheit der Bevölkerung wesentliche Teile der im Grundgesetz verankerten Mindestrechte zur Disposition zu stellen.
Diejenigen, die AfD wählen, wählen diese nicht aus „Protest“
Umfragen bei AfD-Wähler:innen zeigen deutlich: Diejenigen, die AfD wählen, wählen diese nicht aus Protest. AfD-Wähler:innen geben dieser Partei ihre Stimmen, weil man es ihnen ermöglicht, mit der AfD eine Partei zu wählen, die ihre rechten Positionen im Parlament und in den Kommunen vertritt. Solange man ihnen diese Möglichkeit gibt, werden sie sie ergreifen. Ein Verbotsverfahren kann also niemanden weiter in die Arme der Partei treiben, in deren völkischer Umarmung man schon ein kuscheliges Zuhause gefunden hat.
Im Dezember 2022 hat Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) noch für ein Verbot plädiert, ein halbes Jahr später, nach dem Wahlerfolg bei der Landratswahl in Sonneberg, lässt er sich mit dem Satz zitieren, man solle die AfD lieber politisch stellen, statt ein Verbotsverfahren anzustreben. Offensichtlich geht Maier davon aus, dass man mit guter Politik die Wähler:innen der AfD wieder dazu bewegen kann, bei den demokratischen Parteien ihr Kreuz zu machen.
Angesichts der Tatsache, dass die AfD nunmehr seit mehrals zehn Jahren besteht, seit mehreren Jahren in den meisten Landtagen und im Bundestag vertreten ist, scheint die Ablehnung eines Verbotsverfahren zugunsten politischer Auseinandersetzungen mit der AfD wie ein realitätsfernes Luftschloss oder eine wirklich schlechte Ausrede dafür, dass man nicht gewillt ist, den mühsameren und kontroverseren Weg eines gut begründeten Verbotsantrags zu wählen.
Wann bitte soll denn damit begonnen werden, die AfD »politisch zu stellen«?
Angesichts der oben genannten, weitverbreiteten Vorschläge muss man fragen dürfen: Wann bitte soll denn damit begonnen werden, die AfD »politisch zu stellen«, und wie soll das vonstattengehen? Entweder hat man in der Vergangenheit den Kampf gegen die AfD also folgerichtig noch nicht wirklich aufgenommen, oder man hat versagt. Die Umfrageergebnisse insbesondere in Ostdeutschland deuten eher auf ein Versagen hin. Dies führt unweigerlich zur nächsten Frage: Wie soll denn ein »politisches Stellen« der AfD in die Praxis umgesetzt werden? Die Antwort auf diese Frage bleiben die Kritiker:innen eines AfD-Verbotsverfahrens bislang schuldig. Es bleibt zu befürchten, dass sie keine Idee und auch nicht den Mut haben, ihre Hilflosigkeit zuzugeben.
Eine Beteiligung der AfD an Bundes- und/oder Landesregierungen und in verantwortlichen Ämtern auf der kommunaler Ebene ist eine reale Gefahr für Menschen, denen die AfD keinerlei gesetzlichen und gesellschaftlichen Schutz zugestehen will. Ankündigungen, bei einer Regierungsbeteiligung der AfD das Land zu verlassen – selbst von hochrangigen politischen Beamten wie dem Präsidenten des thüringischen Verfassungsschutzes –, verhallen jedoch ohne gesellschaftlichen Aufschrei. Demokratische Parteien versuchen stattdessen weiterhin, mit rechten Positionen der AfD die Wählerschaft wieder abspenstig zu machen. Auf diese Weise lässt man die wenige Zeit verstreichen, die noch bleibt, um die AfD zu verbieten und damit aktiv Minderheiten zu schützen.
Um es deutlich zu sagen: Wenn nicht jetzt gehandelt wird, steht Deutschland in der realen Gefahr, wieder eine völkisch-rassistische Regierung zu bekommen. Damit steht letztlich wieder die Existenz von Millionen von Menschen auf dem Spiel.
Angriffe, Drohungen und Anschläge sind jetzt schon alltag
Bevor dieser Appell als reiner Alarmismus abgetan wird, sei nochmals daran erinnert, dass bereits jetzt in denjenigen Regionen, in denen die AfD und ähnliche Gruppierungen die gesellschaftliche Stimmung maßgeblich beeinflussen, die Lebensqualität derjenigen, die zum Feindbild der rechtsextremen Wählerschaft gehören, massiv eingeschränkt ist. Selbst Bürgermeister:innen, Pastor:innen und andere Funktionsträger:innen berichten von körperlichen Angriffen, Bedrohungen oder Brandanschlägen auf ihre Autos. Wer zum von Höcke und Parteifreunden ausgerufenen Feindbild gehört, erlebt schon jetzt viele bedrohliche Situationen und ist eigentlich gezwungen, bestimmte Orte zu verlassen. Und diese gesellschaftliche Realität besteht schon in einer Situation, in der die AfD noch Fundamentalopposition ist. Folgerichtig fantasieren deren Funktionär:innen und Anhänger:innen bereits heute, wie sie – sobald sie »an der Macht sind« – mit ihren Gegnern umgehen wollen.
Was ist mit denen, die von der AfD als Feind markiert wurden?
Leider ist die Perspektive derjenigen, die von der AfD als Feindbild markiert werden, nicht der Maßstab derjenigen Politiker:innen in Bund und Ländern, die über die Stellung eines Verbotsantrages zu entscheiden haben. Leider sind die Stimmen der verzweifelnden Demokrat:innen, Aktivist:innen oder gar der Geflüchteten und Migrant:innen für die politischen Mehrheiten im Bundestag und in den Landtagen nicht maßgeblich. Die bundesrepublikanische Gesellschaft steht heute seit ihrer Gründung zum ersten Mal vor der entscheidenden Frage, ob wir die im Grundgesetz verankerten Mindestrechte tatsächlich für alle Menschen, die in Deutschland leben, sichern und verteidigen wollen oder nicht.
Du kannst hier die Volksverpetzer-Petition unterschreiben, die den Bundesrat auffordert, ein Verbotsverfahren gegen die AfD beim Bundesverfassungsgericht zu initiieren. Hier auch weitere Argumente für ein Verbotsverfahren.
Kristin Pietrzyk vertritt als Rechtsanwältin Betroffene von rechten, rassistischen und antisemitischen Gewalttaten, unter anderem als Nebenklagevertreterin in zahlreichen Rechtsterrorismusprozessen zum Beispiel wegen des Synagogenattentats von Halle an der Saale, des Mordes an Samuel Kofi Yeboah in Saarlouis und der Terrorgruppen Freital und Revolution Chemnitz. Der Beitrag ist ein Auszug aus dem von Heike Kleffner und Matthias Meisner herausgegebenen Buch „Staatsgewalt – wie rechtsradikale Netzwerke die Sicherheitsbehörden unterwandern“, das am 20. November im Herder-Verlag erscheint. Es lässt sich hier vorbestellen.
Artikelbild: nitpicker (Hintergrund), canva.com, Britta Pedersen/dpa (Höcke)
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