Drücken Sie „Enter“, um den Inhalte zu überspringen

KW 40: Die Woche, in der Karlsruhe das BKA-Gesetz gestutzt hat

Dieser Artikel stammt von Netzpolitik.org.

Liebe Leser:innen,

das wohl bedeutendste Ereignis diese Woche war das Bundesverfassungsgerichtsurteil zum BKA-Gesetz. Wenig überraschend heißt es mal wieder: Teile davon sind verfassungswidrig und müssen nachgebessert werden. Unter anderem geht es darum, dass Leute zu leicht in Polizeidatenbanken landen.

Klar, ein solches Urteil ist ein Erfolg für Grund- und Freiheitsrechte. Aber auf der anderen Seite frage ich mich jedes Mal, ob wir uns zu sehr daran gewöhnt haben, dass Karlsruhe es schon richten wird. Vorratsdatenspeicherungen, BND-Gesetze, Polizei- und Verfassungsschutzgesetze verschiedener Couleur fallen immer wieder vor den Karlsruher Richter:innen durch. Dann werden sie „nachgebessert“ und landen einige Jahre später wieder vor Gericht. Das Spiel wiederholt sich.

„Es hilft niemandem, wenn Sie heute ein Gesetz machen, was morgen in Karlsruhe kassiert wird“, hatte die neue Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider zum geplanten sogenannten Sicherheitspaket der Bundesregierung gesagt. Die will jetzt immerhin nochmal nachbessern und auch das aktuelle Urteil berücksichtigen. Aber dass offensichtlich verfassungswidrige Regelungen auf den Weg gebracht und verabschiedet werden, sehen wir leider viel zu häufig.

Es ist gut, dass hartnäckige Grundrechteverteidiger:innen unermüdlich gegen solche Gesetze vorgehen. Aber wir dürfen dabei nicht vergessen, dass es solche Gesetze besser gar nicht erst geben würde. Daher sollten wir beim Sicherheits- beziehungsweise Überwachungspaket nicht müde werden, auf die Probleme hinzuweisen – bevor Karlsruhe wieder ran muss.

Und auch ein weiterer Punkt macht mich manchmal nachdenklich: Was in Karlsruhe landet, wird an den äußersten Schranken der Verfassung beurteilt und nicht daran, in welcher Gesellschaft wir eigentlich leben wollen. Dabei würde ich mir wünschen, dass wir nicht nur Verfassungsbrüche verhindern und das Maß des gerade noch Zulässigen ausloten, sondern unser Zusammenleben auf Basis dessen gestalten, was wir uns wünschen. Das wäre doch auch mal was.

Ein gutes Wochenende wünscht euch

anna


Erster KI-UrheberrechtsprozessLAION darf urheberrechtlich geschütztes Bild für KI-Training anbieten

Das Landgericht Hamburg hat die Klage eines Fotografen abgewiesen, der sich dagegen gewehrt hatte, dass eines seiner Fotos vom gemeinnützigen Verein LAION zum Training sogenannter Künstlicher Intelligenz angeboten wird. Als Forschungseinrichtung sei LAION dies erlaubt. Dabei verschenkt der Verein seine Daten auch an kommerzielle KI-Unternehmen.


Lesen Sie diesen Artikel: LAION darf urheberrechtlich geschütztes Bild für KI-Training anbieten
weiterlesen

“From the River to the Sea”Keine Einbürgerung nach Palästina-Parole?

Die Parole „From the River to the Sea“, entsprechende Kommentare oder Likes können laut Bundesinnenministerium dazu führen, dass Menschen keinen deutschen Pass bekommen. So steht es in einem Weisungsdokument mit Empfehlungen für Ausländerbehörden. Doch am Ende bleibt es Auslegungssache.


Lesen Sie diesen Artikel: Keine Einbürgerung nach Palästina-Parole?
weiterlesen

#285 Off the RecordKampfkunst

Unternehmen, Behörden, Ex-Partner:innen: Angriffe auf deine Privatsphäre können aus unterschiedlichen Richtungen kommen. Digitale Selbstverteidigung nennt sich die Kunst, solche Angriffe abzuwehren. Was du dafür tun kannst, darüber sprechen wir in dieser Folge.


Lesen Sie diesen Artikel: Kampfkunst
weiterlesen

Zur Quelle wechseln
Zur CC-Lizenz für diesen Artikel

Author: Anna Biselli

Views: 1
Wie sie 10x mehr bewerbungen in nur 30 tagen erhalten –.