Dieser Artikel stammt von Netzpolitik.org.
Liebe Leser:innen,
das wohl bedeutendste Ereignis diese Woche war das Bundesverfassungsgerichtsurteil zum BKA-Gesetz. Wenig überraschend heißt es mal wieder: Teile davon sind verfassungswidrig und müssen nachgebessert werden. Unter anderem geht es darum, dass Leute zu leicht in Polizeidatenbanken landen.
Klar, ein solches Urteil ist ein Erfolg für Grund- und Freiheitsrechte. Aber auf der anderen Seite frage ich mich jedes Mal, ob wir uns zu sehr daran gewöhnt haben, dass Karlsruhe es schon richten wird. Vorratsdatenspeicherungen, BND-Gesetze, Polizei- und Verfassungsschutzgesetze verschiedener Couleur fallen immer wieder vor den Karlsruher Richter:innen durch. Dann werden sie „nachgebessert“ und landen einige Jahre später wieder vor Gericht. Das Spiel wiederholt sich.
„Es hilft niemandem, wenn Sie heute ein Gesetz machen, was morgen in Karlsruhe kassiert wird“, hatte die neue Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider zum geplanten sogenannten Sicherheitspaket der Bundesregierung gesagt. Die will jetzt immerhin nochmal nachbessern und auch das aktuelle Urteil berücksichtigen. Aber dass offensichtlich verfassungswidrige Regelungen auf den Weg gebracht und verabschiedet werden, sehen wir leider viel zu häufig.
Es ist gut, dass hartnäckige Grundrechteverteidiger:innen unermüdlich gegen solche Gesetze vorgehen. Aber wir dürfen dabei nicht vergessen, dass es solche Gesetze besser gar nicht erst geben würde. Daher sollten wir beim Sicherheits- beziehungsweise Überwachungspaket nicht müde werden, auf die Probleme hinzuweisen – bevor Karlsruhe wieder ran muss.
Und auch ein weiterer Punkt macht mich manchmal nachdenklich: Was in Karlsruhe landet, wird an den äußersten Schranken der Verfassung beurteilt und nicht daran, in welcher Gesellschaft wir eigentlich leben wollen. Dabei würde ich mir wünschen, dass wir nicht nur Verfassungsbrüche verhindern und das Maß des gerade noch Zulässigen ausloten, sondern unser Zusammenleben auf Basis dessen gestalten, was wir uns wünschen. Das wäre doch auch mal was.
Ein gutes Wochenende wünscht euch
anna
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„Big Tech muss weg!“: Weltweite Zivilgesellschaft will Tech-Riesen zerschlagen
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Erster KI-Urheberrechtsprozess: LAION darf urheberrechtlich geschütztes Bild für KI-Training anbieten
Das Landgericht Hamburg hat die Klage eines Fotografen abgewiesen, der sich dagegen gewehrt hatte, dass eines seiner Fotos vom gemeinnützigen Verein LAION zum Training sogenannter Künstlicher Intelligenz angeboten wird. Als Forschungseinrichtung sei LAION dies erlaubt. Dabei verschenkt der Verein seine Daten auch an kommerzielle KI-Unternehmen.
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SPD-Mitglieder distanzieren sich vom Kurs der Partei in der Migrationspolitik. Jetzt bekommen sie Unterstützung von weiteren Bundestagsabgeordneten: „Auch wir halten den Kurs, der gerade in der SPD in der Migrations- und Asylpolitik eingeschlagen wird, für falsch.“
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Das Bundesverfassungsgericht stärkt das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und kassiert Teile des BKA-Gesetzes: Die Regelungen zur weitgehenden Bevorratung von Daten in der Polizeidatenbank INPOL sind teilweise verfassungswidrig. Künftig darf das BKA auch nicht mehr heimlich bloße Kontaktpersonen überwachen.
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Gute Nachrichten für Gegner:innen der Chatkontrolle: Die Niederlande sind gegen den neuen Vorschlag der ungarischen Ratspräsidentschaft und haben eine Enthaltung angekündigt. Damit könnte die umstrittene Verordnung ein weiteres Mal im EU-Rat durchfallen.
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Das Bundeskartellamt stellt Microsoft unter erweiterte Missbrauchsaufsicht und legt den Grundstein dafür, den Tech-Riesen künftig in die Schranken zu weisen. Der Entscheidung war unter anderem eine Beschwerde des Softwareherstellers Nextcloud vorausgegangen.
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Der Europäische Gerichtshof hat der Datenverarbeitung für Werbezwecke neue Grenzen gesetzt. Auch diese Informationen unterliegen der Datenminimierung. Mit der häufigen Datenspeicherung für die Ewigkeit ist das unvereinbar.
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Author: Anna Biselli