Der „militärische Arm“ der Reichsbürgergruppe steht seit dem 29. April vor Gericht. Was jetzt getan werden muss.
Einer der neun Beschuldigten, der sich seit gestern vor dem Gericht in Stuttgart verantworten muss.
(Quelle: picture alliance/dpa/dpa-Pool | Bernd Weißbrod)
Von: Benjamin Winkler u. Robert Lüdecke
Am 29. April 2024 startete der erste von drei Prozessen gegen die sogenannte Gruppe Reuß vor dem Oberlandesgericht Stuttgart. Weiter geht es Ende Mai vor dem OLG Frankfurt am Main und Mitte Juni am OLG München. Insgesamt sind 27 Beschuldigte der Gruppe Reuß angeklagt. Im ersten Prozess sind es neun Beschuldigte des „militärischen Arms“, die überwiegend aus Südwestdeutschland stammen. Deswegen wird auch vor dem OLG Stuttgart verhandelt.
Den Beschuldigten wird u.a. vorgeworfen, sogenannte Heimatschutzkompanien gegründet zu haben. Ziel dieser paramilitärischen Einheiten sei es gewesen, den politischen Umsturz der Terrorgruppe mit Waffengewalt zu unterstützen. Gemäß den Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft waren die Pläne weit vorangeschritten. Bis heute wurde mehr als 380 Schusswaffen gefunden, sowie 350 Hieb- und Stichwaffen, dazu Nachtsichtgeräte, Handfesseln und Satellitentelefone. Die verhinderten Umstürzler*innen hatten Ziele ausspioniert und politische Säuberungsaktionen vorbereitet.
Wie gefährlich die Mitglieder der Gruppe waren, zeigt das Beispiel einer Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds im Frühjahr 2023. In Reutlingen schoss Markus L. mit einem halbautomatischen Gewehr auf die anrückende Polizei und hatte dabei offenbar sogar Tötungsabsicht. Er ist nicht nur Beschuldigter im Verfahren gegen die Gruppe Reuß, es wird auch wegen Mordes gegen Markus L. ermittelt. In seiner Wohnung wurden zahlreiche NS-Devotionalien, Waffen und Munition gefunden.
Mit Spannung wird zu erwarten sein, was die drei Prozesse insgesamt an Erkenntnissen bewirken können. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens hat die Amadeu Antonio Stiftung einige Erwartungen an die Aufarbeitung der militanten Reichsbürger-Pläne:
1. Das Netzwerk offenlegen
Es dürfte davon auszugehen sein, dass die 27 Beschuldigten nur die Spitze des Eisbergs sind. Das Netzwerk hatte sich u.a. aus der radikalen, verschwörungsideologischen Szene, dem Reichsbürger-Milieu sowie rechtsextremer Kreise innerhalb von Sicherheitsbehörden gebildet. Mit Blick auf die weit fortgeschrittenen Pläne des Netzwerks und den durchaus spannenden Kreis an Berufen und bürgerlichen Biografien, die sich unter den Angeklagten und ihren mutmaßlichen Unterstützer*innen finden lassen, erwarten wir durch den Prozess Erkenntnisse zur genauen Größe, insbesondere auch zum Sympathisant*innenkreis der Gruppe sowie zu den Kontakten in andere politische Szenen und Milieus.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte rund um den Umgang mit der rechtsextremen AfD, muss der Prozess aufklären, welche Verbindungen es zwischen Gruppe Reuß und AfD gegeben hat. Der Fall der ehemaligen AfD-Bundestagsabgeordneten Birgit Malsack-Winkemann, die seit dem Aufliegen der Terrorgruppe in Untersuchungshaft sitzt, verdient besondere Beachtung.
2. Potenzielle Opfer müssen geschützt und informiert werden.
Ein Blick auf die Pläne des Netzwerks zeigt: Es ging um konkrete Gewalt- und Tötungsabsichten gegenüber Menschen. Die Polizei und die Justiz müssen potenzielle Opfer der Reichsbürgergruppe informieren und über geeignete Sicherheitsmaßnahmen aufklären. Wer sich auf einer Todesliste der Gruppe befand, ist auch weiterhin gefährdet! Dies gilt nicht nur für potenzielle Opfer der Gruppe Reuß, sondern genauso für potenzielle Zielpersonen anderer rechtsextremer oder reichsideologischer Gruppen.
3. Sicherheitsbehörden müssen Radikalisierungswege reflektieren
Mit Blick auf einige Beschuldigte aus der Bundeswehr, der Polizei oder der Justiz sollten insbesondere Sicherheitsbehörden aus den Prozessen lernen, wie sich Menschen in der jeweiligen Institution radikalisieren konnten. Gemäß dem Maßnahmenpaket des Bundesinnenministeriums müssen weitere Konsequenzen gezogen werden: Es braucht bessere Frühwarnsysteme, anonyme Meldeverfahren und eine Stärkung der demokratisch aktiven Mitarbeitenden. Sicherheitsbehörden haben eine besondere Verantwortung, gegen Rechtsextreme und Reichsbürger*innen in den eigenen Reihen vorzugehen.
4. Finanzielle und materielle Unterstützung des Netzwerks öffentlich machen
Eine halbe Million Euro Bargeld, fast 400 Schusswaffen und entsprechende Mengen Munition: Die Gruppe Reuß verfügte über zahlreiche Mittel sowie Ressourcen. Der Prozess muss klären, wie die Reichsbürger*innen an diese Ausrüstung kamen und wer sie dabei unterstützt hat. Dabei darf sich die Aufklärung nicht auf das Inland reduzieren. Es ist bekannt, dass Mitglieder der Gruppe aktiv versucht haben, Kontakt zur russischen Regierung zu suchen. Auch solche möglichen Unterstützungssysteme im Ausland müssen aufgeklärt werden.
Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass noch immer zahlreiche Reichsbürger*innen über legale Schusswaffen verfügen, sollte auch geklärt werden: Wie können zukünftig Sicherheits- und Prüfverfahren besser werden, so dass Rechtsextreme und Terrorist*innen schwerer legal an Waffen kommen?
5. Rolle des Internets und des radikalen Protestmilieus aufklären
Viele der Beschuldigten machten keinen Hehl aus ihren Überzeugungen. Sie betrieben selbst Kanäle in den sozialen Medien, posteten regelmäßig Videos oder hielten Reden auf einschlägigen Treffen. Zugleich schuf die Corona-Zeit und das aufkommende Protestmilieu gegen die Pandemie-Politik ideale Rahmenbedingungen für die fortwährende Radikalisierung der Mitglieder. Im Prozess muss es darum gehen, wie sich Reichsbürger*innen im Internet bewegen, welche Rolle soziale Medien bei ihren Kommunikationswegen spielt und welche konkreten Plattformen genutzt werden.
Auch heute noch sind dutzende Reichsbürgergruppen oder Chats offen zugänglich oder nur mit wenig Aufwand zu finden. Es ist noch immer ein kurzer Weg von der Anti-Regierungsgruppe bei Telegram zu radikalen Reichsbürger*innen. Um weiteren Radikalisierungen vorzubeugen, müssen die Gerichtsverfahren solche Prozesse nachzeichnen, damit daraus gelernt werden kann.